Sitzung: 30.03.2017 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/ROG/304
Sach- und Rechtslage:
Der Ausschuss Dörfliches Leben hat sich auf der Sitzung
am 18.01.2012 für einen Gutschein in Höhe von 50,00 € für jeden neugeborenen
Einwohner ausgesprochen.
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn hat mit Beschluss
vom 08.03.2012 einen Begrüßungsgutschein in Höhe von 50,00 € für jedes
Neugeborene der Gemeinde festgesetzt.
Das Amt Sachbearbeiterin Frau Kabbe und der Bürgermeister
Herr Vollmerich haben sich am 19.07.2016 telefonisch darauf geeinigt, eine
unkompliziertere Vorgehensweise für die Abwicklung des eigentlichen
Begrüßungsgutscheines zu beginnen.
Es wird durch die Sachbearbeiterin des Bereiches Kultur
quartalsweise eine Abfrage der Neugeborenen im Bürgerbüro vorgenommen.
Daraufhin werden die Eltern mit einem Willkommensgruß angeschrieben und sich
erkundigt, ob Interesse an der Beihilfe besteht. Wenn dem so ist, wird die
Bankverbindung angefordert und es werden den Eltern 50,00 € überwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage, dass rückwirkend ab dem 19.07.2016 die
einmalige Beihilfe zur Erstausstattung auf Wunsch der Eltern auf das angegebene
Konto überwiesen wird.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt wurden Mittel in der Kostenstelle 04.111.5599
bereitgestellt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige
Stimmen: -