Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Der Ausschuss Dörfliches Leben hat sich auf der Sitzung am 18.01.2012 für einen Gutschein in Höhe von 50,00 € für jeden neugeborenen Einwohner ausgesprochen.

 

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn hat mit Beschluss vom 08.03.2012 einen Begrüßungsgutschein in Höhe von 50,00 € für jedes Neugeborene der Gemeinde festgesetzt.

 

Das Amt Sachbearbeiterin Frau Kabbe und der Bürgermeister Herr Vollmerich haben sich am 19.07.2016 telefonisch darauf geeinigt, eine unkompliziertere Vorgehensweise für die Abwicklung des eigentlichen Begrüßungsgutscheines zu beginnen.

Es wird durch die Sachbearbeiterin des Bereiches Kultur quartalsweise eine Abfrage der Neugeborenen im Bürgerbüro vorgenommen. Daraufhin werden die Eltern mit einem Willkommensgruß angeschrieben und sich erkundigt, ob Interesse an der Beihilfe besteht. Wenn dem so ist, wird die Bankverbindung angefordert und es werden den Eltern 50,00 € überwiesen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, dass rückwirkend ab dem 19.07.2016 die einmalige Beihilfe zur Erstausstattung auf Wunsch der Eltern auf das angegebene Konto überwiesen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushalt wurden Mittel in der Kostenstelle 04.111.5599 bereitgestellt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 1

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                                  -