Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ort Warsow. Der Bebauungsplan ist straßenseitig über die Kothendorfer Straße und den Birkenweg erschlossen. Die Bebauung soll einseitig am Birkenweg, in nördliche Richtung zur landwirtschaftlich genutzten Fläche hin, entwickelt werden. Die planungsrechtliche Situation stellt sich derzeit so dar, dass die zu entwickelnde Fläche im zukünftigen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist.

Die städtebauliche Umgebung und die Zielsetzungen gemäß Flächennutzungsplan berücksichtigen südöstlich der Kothendorfer Straße Gemischte Bauflächen auf denen sich gewerbliche Ansiedlungen befinden. Westlich der Kothendorfer Straße befinden sich Wohnbauflächen.

Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans wurden in einem Teilbereich entlang der Kothendorfer Straße Gemischte Bauflächen dargestellt, die übrigen Flächen als Wohnbauflächen.

Die Zielsetzungen des für die Aufstellung vorgesehenen Bebauungsplanes bestehen in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung. Eine straßenbegleitende Bebauung ist vorgesehen. Die vorhandenen Gehölzbestände am Birkenweg sind als Voraussetzung für eine Bebauung teilweise zu roden und durch andere geeignete Maßnahmen zu ersetzen. Die straßenseitige Anbindung ist durch die vorhandene Erschließungsstraße gesichert.

Die Bebauung ist in Form von Einzelhäusern, in Anlehnung an den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Am Kindergarten“ vorgesehen. Dies ist für den Bereich typisch.

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet zwischen der Kothendorfer Straße und dem Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warsow zur planungsrechtlichen Vorbereitung für eine Bebauung mit Wohnhäusern.

 

2. Das Plangebiet befindet zwischen der Kothendorfer Straße und der Wohnbebauung des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Warsow am Birkenweg. Der Plangeltungsbereich ist in der beigefügten Skizze dargestellt.

 

3. Die Zielsetzungen bestehen in der Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung. Der Übergang zur offenen Landschaft ist entsprechend zu gestalten und zu entwickeln.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt zu machen.

 

5. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet zwischen der Kothendorfer Straße und dem  Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warsow und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

6. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

7. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben  können, sofern die Gemeinde Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

8. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -