Sitzung: 23.03.2017 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WAR/376
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow
beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ort Warsow. Der
Bebauungsplan ist straßenseitig über die Kothendorfer Straße und den Birkenweg
erschlossen. Die Bebauung soll einseitig am Birkenweg, in nördliche Richtung
zur landwirtschaftlich genutzten Fläche hin, entwickelt werden. Die
planungsrechtliche Situation stellt sich derzeit so dar, dass die zu
entwickelnde Fläche im zukünftigen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im
Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist.
Die städtebauliche Umgebung
und die Zielsetzungen gemäß Flächennutzungsplan berücksichtigen südöstlich der
Kothendorfer Straße Gemischte Bauflächen auf denen sich gewerbliche
Ansiedlungen befinden. Westlich der Kothendorfer Straße befinden sich
Wohnbauflächen.
Mit der 3. Änderung des
Flächennutzungsplans wurden in einem Teilbereich entlang der Kothendorfer
Straße Gemischte Bauflächen dargestellt, die übrigen Flächen als
Wohnbauflächen.
Die Zielsetzungen des für
die Aufstellung vorgesehenen Bebauungsplanes bestehen in der
planungsrechtlichen Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung. Eine
straßenbegleitende Bebauung ist vorgesehen. Die vorhandenen Gehölzbestände am
Birkenweg sind als Voraussetzung für eine Bebauung teilweise zu roden und durch
andere geeignete Maßnahmen zu ersetzen. Die straßenseitige Anbindung ist durch
die vorhandene Erschließungsstraße gesichert.
Die Bebauung ist in Form von
Einzelhäusern, in Anlehnung an den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Am
Kindergarten“ vorgesehen. Dies ist für den Bereich typisch.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet zwischen der Kothendorfer Straße und dem
Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warsow zur planungsrechtlichen Vorbereitung
für eine Bebauung mit Wohnhäusern.
2. Das Plangebiet befindet
zwischen der Kothendorfer Straße und der Wohnbebauung des B-Planes Nr. 3 der
Gemeinde Warsow am Birkenweg. Der Plangeltungsbereich ist in der beigefügten
Skizze dargestellt.
3. Die Zielsetzungen
bestehen in der Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung. Der
Übergang zur offenen Landschaft ist entsprechend zu gestalten und zu
entwickeln.
4. Der Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt zu machen.
5. Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet zwischen der Kothendorfer Straße und
dem Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde
Warsow und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
6. Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen und zur Abgabe
einer Stellungnahme aufzufordern.
7. In der Bekanntmachung der
Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Gemeinde Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung
ist.
8. Weiterhin ist darauf
hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -