Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Aus der Reihe der Gemeindevertretung wurde der Wunsch geäußert, Einladungen zu Gemeindevertreter- und Ausschusssitzungen in elektronischer Form zu versenden. Die für die Sitzungen bestimmten Dokumente oder Unterlagen sollen den Gemeindevertretern, Ausschussmitgliedern und sachkundigen Einwohnern weiterhin schriftlich übermittelt werden. Nach der KV –MV ist dieses in der Geschäftsordnung zu regeln.

 

Diesbezüglich wurde mit Herrn Reumann von der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust- Parchim Rücksprache gehalten. Von Herrn Reumann wurde angemerkt, dass diese Verfahrensweise grundsätzlich mit den Vorschriften der KV M- V vereinbar ist.

Allerdings ist zu beachten, dass die rechtzeitige Einberufung per E- Mail und die Frist für die rechtzeitige Übermittlung der Unterlagen per Postweg nach § 29 III 3 KV M- V einzuhalten ist.

Sollte entweder die Einladung oder die dazugehörigen Unterlagen auf dem Postweg verspätet bei den Empfängern ankommen, hätte dies zur Folge, dass möglicherweise  die Sitzung bzw. Beschlüsse der Gemeindevertretung rechtlich angreifbar wären. Für die Amtsverwaltung bedeutet eine solche Regelung einen erhebliche zusätzlichen Aufwand, da die Rechtzeitigkeit beider Übermittlungswege gewährleistet werden muss. Seitens der Verwaltung wird darum gebeten die Einladung zur Sitzung und die entsprechenden Unterlagen weiterhin über den Postweg zu verschicken. Gerne senden wir auch die Einladung per Mail, jedoch ohne eine Rechtsverbindlichkeit durch eine Regelung in der Geschäftsordnung.

 

Nach § 29 I 1 KV M- V beruft der Vorsitzende die Sitzungen der Gemeindevertretung schriftlich ein.

 

Auf Grund der veralteten Geschäftsordnung (Erstfassung: 22.07.1994) hat Herr Reumann weitere Überarbeitungsbedarfe festgestellt. Diese können in der nächsten Änderung der Geschäftsordnung überarbeitet werden.

 

Bevor der Gemeindevertretung die entgültige Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt wird, erhalten sie einen Entwurf der Änderungssatzung mit der Bitte die Inhalte zu besprechen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt den Entwurf der Änderungssatzung in der vorgelegten Form zu bzw. möchte folgende Änderungen eingearbeitet haben:

 

-       In § 4 Abs. 2 S. 3 der Geschäftsordnung wird das Wort “muss” durch das Wort “sollte” ersetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -