Sitzung: 23.03.2017 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WAR/375
Sach- und Rechtslage:
Aus der Reihe der Gemeindevertretung wurde der Wunsch
geäußert, Einladungen zu Gemeindevertreter- und Ausschusssitzungen in
elektronischer Form zu versenden. Die für die Sitzungen bestimmten Dokumente
oder Unterlagen sollen den Gemeindevertretern, Ausschussmitgliedern und
sachkundigen Einwohnern weiterhin schriftlich übermittelt werden. Nach der KV
–MV ist dieses in der Geschäftsordnung zu regeln.
Diesbezüglich wurde mit Herrn Reumann von der
Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust- Parchim Rücksprache gehalten. Von
Herrn Reumann wurde angemerkt, dass diese Verfahrensweise grundsätzlich mit den
Vorschriften der KV M- V vereinbar ist.
Allerdings ist zu beachten, dass die rechtzeitige
Einberufung per E- Mail und die Frist für die rechtzeitige Übermittlung der
Unterlagen per Postweg nach § 29 III 3 KV M- V einzuhalten ist.
Sollte entweder die Einladung oder die dazugehörigen
Unterlagen auf dem Postweg verspätet bei den Empfängern ankommen, hätte dies
zur Folge, dass möglicherweise die
Sitzung bzw. Beschlüsse der Gemeindevertretung rechtlich angreifbar wären. Für
die Amtsverwaltung bedeutet eine solche Regelung einen erhebliche zusätzlichen
Aufwand, da die Rechtzeitigkeit beider Übermittlungswege gewährleistet werden
muss. Seitens der Verwaltung wird darum gebeten die Einladung zur Sitzung und
die entsprechenden Unterlagen weiterhin über den Postweg zu verschicken. Gerne
senden wir auch die Einladung per Mail, jedoch ohne eine Rechtsverbindlichkeit
durch eine Regelung in der Geschäftsordnung.
Nach § 29 I 1 KV M- V beruft der Vorsitzende die
Sitzungen der Gemeindevertretung schriftlich ein.
Auf Grund der veralteten Geschäftsordnung (Erstfassung:
22.07.1994) hat Herr Reumann weitere Überarbeitungsbedarfe festgestellt. Diese
können in der nächsten Änderung der Geschäftsordnung überarbeitet werden.
Bevor der Gemeindevertretung die entgültige
Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt wird, erhalten sie einen
Entwurf der Änderungssatzung mit der Bitte die Inhalte zu besprechen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt
den Entwurf der Änderungssatzung in der vorgelegten Form zu bzw. möchte
folgende Änderungen eingearbeitet haben:
- In § 4 Abs. 2 S. 3 der Geschäftsordnung wird das
Wort “muss” durch das Wort “sollte” ersetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -