Sitzung: 29.10.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/098
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 04. Februar 2002 empfiehlt das Innenministerium M -V den Kommunen
den Erlaß neuer Wasser – Bodenverbandssatzungen, die die Rechtssprechung
der Verwaltungsgerichte berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist von Seiten
des Amtes Stralendorf ein vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und mit der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden.
Aufgrund der Rückwirkung zum 01.01.2002 ist die Satzung
durch die Rechtsaufsichtbehörde zu genehmigen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Holthusen beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser – und Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0