Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Mit dem Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde mit Zukunft“ und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Handlungsrahmen für die Gestaltung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen geschaffen.

 

Um sowohl der Gemeinde Grambow als auch der Gemeinde Wittenförden langfristig die finanzielle Selbstverwaltung zu sichern und somit die Handlungsfähigkeit für die Erfüllung der Pflicht- und freiwilligen Aufgaben zu erhalten, ist die Fusion der beiden Gemeinden sinnvoll.

 

Zudem verbindet die beiden Gemeinden ein über Jahrhunderte währendes Zusammengehörigkeitsgefühl ihrer Einwohner.

Mit der Anfang der 90-iger Jahre gezogenen Kreisgrenze wurden die beiden Gemeinden getrennt und dieses Zusammenleben beschädigt.

 

Beide Gemeinden haben den Grundsatzbeschluss zu einer Fusion gefasst. Zur Zeit laufen die Vorbereitungen zu der Fusion, die zum 01.01.2018 vollzogen werden soll.

Zu diesem Termin soll die Gemeinde Grambow als Ortsteil durch die Gemeinde Wittenförden aufgenommen werden. Dadurch erhöht sich auch die Einwohnerzahl des Amtes Stralendorf um ca. 600 Einwohner.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf stimmt der Fusion der Gemeinden Wittenförden und Grambow zu.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         16

Davon stimmberechtigt:                                     16

Ja-Stimmen:                                                    16

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -