Sitzung: 29.10.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/097
Beschluss:
Herr Jeßel , 1. Stellv. Bürgermeister übernimmt die
Leitung der Sitzung und erläutert
die Beschlußvorlage.
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die
Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden. Verweigert die
Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus,
sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die
Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich
mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung
erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 06.09.2002. Die
Bürgermeisterin unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem
Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen
Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen
und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen.
Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in
der Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Holthusen beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die
Jahresrechnung 2001, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des
Haushaltsjahres 2001 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Frau
Christel Deichmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0