Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Über die Bereitstellung von Krippe-,Kindergarten-  (außer Rechtsanspruch) und Hortplätzen gemäß 2. Gesetz zur Änderung des KitaG vom 11.Dezember 1995 und des Erlasses des Kultusministeriums vom 29.Januar 1995 - VII -520- hat die jeweilige Wohnsitzgemeinde über die Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten zu entscheiden. Die Wohnsitzgemeinden haben im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes nach pflichtgemäßen Ermessen  auf der Grundlage nach § 6 Abs.  4 zu entscheiden .

 

Der Gemeinde Pampow liegt ein Antrag vom 26.03.2000 von Familie Kischakt, Ringstr. 52 19075 Pampow, auf weitere Betreuung ihres Sohnes, Lukas Kischkat, geb.  22.11.1997, ab 01.06.2000 in der Kita "Bremer Stadtmusikanten" , Am Kegel 2, 19075 Pampow vor.

 

Lucas Kischkat besucht seit  1999 die Kita "Bremer Stadtmusikanten" als Ganztagskrippenkind.

Frau Kischkat bekam am 15.03.2000 einen zweiten Sohn, Felix Kischkat, und befindet sich ab 15.04.2000 im Erziehungsurlaub.

Herr Kischkat ist mindestens 4 Stunden täglich berufstätig. Die Weitergewährung der Zahlung der Wohnsitzgemeindeanteile würde sich auf den Zeitraum ab 01.06.2000 bis 30.11.2000 erstrecken. Ab 01.12.2000 hat Lucas Kischkat Rechtsanspruch auf einen Teilzeitkindergartenplatz.

 

 

Beschlußvorschlag:

Die Wohnsitzgemeinde Pampow stimmt dem Antrag der Familie Kischkat auf Zahlung der anteiligen Regelkosten bezogen auf den Zeitraum ab 01.06.2000 bis 30.11.2000 mit folgender Begründung zu:

 

1.Im Interesse und zum Wohle des Kindes ist die Herausnahme des Kindes  aus der  Kita für den kurzen Zeitraum sehr ungünstig hinsichtlich der neuen Eingewöhnung.

 

2.Die Kita  "Bremer Stadtmusikanten" im Pampow signalisierte bereits, dass die    Einrichtung stark ausgelastet ist und wird es trotz baulicher Maßnahmen  voraussichtlich bleiben, so dass ein Platz nach Hertausnahme des Kindes in einem halben Jahr wahrscheinlich nicht angeboten werden kann.

 

 

Die Gemeindevertretung Pampow stimmt einer Teilzeitbetreuung in der Krippe der Kita  "Bremer Stadtmusikanten" in Pampow für Kischkat befristet für den Zeitraum  01.06.2000 bis 30.11.2000 als Ausnahmeregelung im Interesse des Kindes zu .

Die monatlichen Kosten für die Wohnsitzgemeinde Pampow betragen in diesem Fall:

            216,00 DM , mithin für  6 Monate  1.296,00 DM .

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11        

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                           0