Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Über die
Bereitstellung von Krippe-,Kindergarten-
(außer Rechtsanspruch) und Hortplätzen gemäß 2. Gesetz zur Änderung des
KitaG vom 11.Dezember 1995 und des Erlasses des Kultusministeriums vom
29.Januar 1995 - VII -520- hat die jeweilige Wohnsitzgemeinde über die Aufnahme
von Kindern in Kindertagesstätten zu entscheiden. Die Wohnsitzgemeinden haben
im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage nach § 6 Abs. 4 zu entscheiden .
Der
Gemeinde Pampow liegt ein Antrag vom 26.03.2000 von Familie Kischakt, Ringstr.
52 19075 Pampow, auf weitere Betreuung ihres Sohnes, Lukas Kischkat, geb. 22.11.1997, ab 01.06.2000 in der Kita
"Bremer Stadtmusikanten" , Am Kegel 2, 19075 Pampow vor.
Lucas
Kischkat besucht seit 1999 die Kita
"Bremer Stadtmusikanten" als Ganztagskrippenkind.
Frau
Kischkat bekam am 15.03.2000 einen zweiten Sohn, Felix Kischkat, und befindet
sich ab 15.04.2000 im Erziehungsurlaub.
Herr
Kischkat ist mindestens 4 Stunden täglich berufstätig. Die Weitergewährung der
Zahlung der Wohnsitzgemeindeanteile würde sich auf den Zeitraum ab 01.06.2000
bis 30.11.2000 erstrecken. Ab 01.12.2000 hat Lucas Kischkat Rechtsanspruch auf
einen Teilzeitkindergartenplatz.
Beschlußvorschlag:
Die
Wohnsitzgemeinde Pampow stimmt dem Antrag der Familie Kischkat auf Zahlung der
anteiligen Regelkosten bezogen auf den Zeitraum ab 01.06.2000 bis 30.11.2000
mit folgender Begründung zu:
1.Im
Interesse und zum Wohle des Kindes ist die Herausnahme des Kindes aus der
Kita für den kurzen Zeitraum sehr ungünstig hinsichtlich der neuen
Eingewöhnung.
2.Die
Kita "Bremer Stadtmusikanten"
im Pampow signalisierte bereits, dass die
Einrichtung stark ausgelastet ist und wird es trotz baulicher
Maßnahmen voraussichtlich bleiben, so
dass ein Platz nach Hertausnahme des Kindes in einem halben Jahr wahrscheinlich
nicht angeboten werden kann.
Die
Gemeindevertretung Pampow stimmt einer Teilzeitbetreuung in der Krippe der Kita
"Bremer Stadtmusikanten" in
Pampow für Kischkat befristet für den Zeitraum
01.06.2000 bis 30.11.2000 als Ausnahmeregelung im Interesse des Kindes
zu .
Die
monatlichen Kosten für die Wohnsitzgemeinde Pampow betragen in diesem Fall:
216,00 DM , mithin für 6 Monate
1.296,00 DM .
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0