Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Entsprechend den o.g. Gesetzlichkeiten wird die Gemeinde Holthusen an Plangenehmigungsverfahren beteiligt. Sollten von der Gemeindevertretung zum Gesamtvorhaben in der Vergangenheit bereits Hinweise, Anregungen etc. gegeben worden sein, so wären diese hier nochmals zusammen zu fassen. Zur Gemeindevertretersitzung liegt die 58. Ausfertigung bestehend aus Erläuterungsbericht,

1 Übersichtskarte M 1 : 50000, 1 Maßnahmeplan M 1 : 2500, 1 Maßnahmeblatt, 1 Grunderwerbsplan

Bl. – Nr. 8 vor.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Straßenmaßnahme ”Autobahnzubringer Fährweg bei BAB A 241” entsprechend den vorgelegten Plangenehmigungsunterlagen vom 09.09.2002 (von km 2 + 010,098 bis km 6 + 631,509 , Baulänge 4.621,4 km) ausdrücklich zu / vorbehaltlich der Beachtung ihrer nachfolgend aufgeführten Belange zu.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0