Sitzung: 29.10.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/096
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Entsprechend den o.g. Gesetzlichkeiten wird die Gemeinde Holthusen an Plangenehmigungsverfahren beteiligt. Sollten von der Gemeindevertretung zum Gesamtvorhaben in der Vergangenheit bereits Hinweise, Anregungen etc. gegeben worden sein, so wären diese hier nochmals zusammen zu fassen. Zur Gemeindevertretersitzung liegt die 58. Ausfertigung bestehend aus Erläuterungsbericht,
1 Übersichtskarte M 1 : 50000,
1 Maßnahmeplan M 1 : 2500, 1 Maßnahmeblatt, 1 Grunderwerbsplan
Bl. – Nr. 8 vor.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt
der Straßenmaßnahme ”Autobahnzubringer Fährweg bei BAB A 241” entsprechend den
vorgelegten Plangenehmigungsunterlagen vom 09.09.2002 (von km 2 + 010,098 bis
km 6 + 631,509 , Baulänge 4.621,4 km) ausdrücklich zu / vorbehaltlich der
Beachtung ihrer nachfolgend aufgeführten Belange zu.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0