Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Im o.g. Gewerbegebiet ist die Gemeinde Pampow Eigentümer des Flurstückes 93/50          (siehe Lageplan) . Da das Grundstück als Gewerbegelände bisher nicht zu verkaufen war und die Gemeinde für Pflege und Unterhaltung finanziell belastet wird, soll diese Fläche umgenutzt werden und zwar vom Gewerbegebiet in eine Wohngebietsfläche. Da das Flurstück unmittelbar an das Wohngebiet angrenzt werden keine Gefährdungspotenziale gesehen, unter der Voraussetzung, daß der geplante Grünstreifen die Wohngebietsfläche vom Gewerbegebiet trennt.

 

Beschlußvorschlag:

1.DieGemeindevertretung beschließt die Aufstllung der Änderung nach § 2 (4) Bau GB (eine einfache Änderung nach § 13 BauGB erscheint nicht möglich).

 

2.Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung als Entwurf und billigt die in der Sach - und Rechtslage dargestellte Begründung.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Auslegung und gleichzeitige Beteiligung der TÖB .

 

Bemerkung :

Gemäß § 24 der K- V  des  Landes  M - V sind  keine Mitglieder von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen .

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11        

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0         

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0