Sitzung: 17.04.2000 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 11 Ja
Vorlage: 2000/PAM/037
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Im o.g.
Gewerbegebiet ist die Gemeinde Pampow Eigentümer des Flurstückes 93/50 (siehe Lageplan) . Da das Grundstück
als Gewerbegelände bisher nicht zu verkaufen war und die Gemeinde für Pflege
und Unterhaltung finanziell belastet wird, soll diese Fläche umgenutzt werden
und zwar vom Gewerbegebiet in eine Wohngebietsfläche. Da das Flurstück
unmittelbar an das Wohngebiet angrenzt werden keine Gefährdungspotenziale
gesehen, unter der Voraussetzung, daß der geplante Grünstreifen die
Wohngebietsfläche vom Gewerbegebiet trennt.
Beschlußvorschlag:
1.DieGemeindevertretung
beschließt die Aufstllung der Änderung nach § 2 (4) Bau GB (eine einfache
Änderung nach § 13 BauGB erscheint nicht möglich).
2.Die
Gemeindevertretung beschließt die Satzung als Entwurf und billigt die in der
Sach - und Rechtslage dargestellte Begründung.
3. Die
Gemeindevertretung beschließt die Auslegung und gleichzeitige Beteiligung der
TÖB .
Bemerkung
:
Gemäß §
24 der K- V des Landes
M - V sind keine Mitglieder von
der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen .
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0