Sitzung: 29.03.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 2016/PAM/916
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow zahlt seit dem 01.04.2010 für jeden
neugeborenen Einwohner eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Höhe von
250,00 €.
Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate (150,00 €)
ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der
Geburt den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat. Bedingung für den Erhalt
der zweiten Rate (100,00 €) ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem
Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt und mindestens die darauf folgenden 12
Monate den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat.
Der Bürgermeister möchte Folgendes ergänzen:
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit die
Beihilfe zur Erstausstattung 2 Jahre rück-wirkend zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage, dass ab Geburt des Neugeborenen 2 Jahre rückwirkend
die Beihilfe zur Erstausstattung i.H.v. 250,00 € beantragt werden kann.
Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate (150,00 €)
ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der
Geburt den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat. Bedingung für den Erhalt
der zweiten Rate (100,00 €) ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem
Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt und mindestens die darauf folgenden 12
Monate den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt wird jedes Jahr
eine entsprechende Summe in dem Produktkonto 05.111.5599 bereitgestellt.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 4
Ungültige
Stimmen: -