Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Pampow zahlt seit dem 01.04.2010 für jeden neugeborenen Einwohner eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Höhe von 250,00 €. 

 

Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate (150,00 €) ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat. Bedingung für den Erhalt der zweiten Rate (100,00 €) ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt und mindestens die darauf folgenden 12 Monate den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat.

 

Der Bürgermeister möchte Folgendes ergänzen:

 

Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit die Beihilfe zur Erstausstattung 2 Jahre rück-wirkend zu beantragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, dass ab Geburt des Neugeborenen 2 Jahre rückwirkend die Beihilfe zur Erstausstattung i.H.v. 250,00 € beantragt werden kann.

 

Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate (150,00 €) ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat. Bedingung für den Erhalt der zweiten Rate (100,00 €) ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt und mindestens die darauf folgenden 12 Monate den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat.  

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt wird jedes Jahr eine entsprechende Summe in dem Produktkonto 05.111.5599 bereitgestellt.

 

Bemerkungen:

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der  Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        11

Davon stimmberechtigt:                                               11

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      4

Ungültige Stimmen:                                          -