Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Herr Gazioch vom ibs – Ingenieurbüro  Schwerin  erläutert die Schaffung geigneter Entwässerungsmöglichkeiten im Bereich Mühlenbeck .

 

Sach- und Rechtslage:

Das Ingenieurbüro ibs Schwerin hatte den Auftrag eine Machbarkeitsuntersuchung zur Schaffung geeigneter Entwässerungsmöglichkeiten im Bereich Mühlenbeck durchzuführen. In der Anlage erhalten Sie den schriftlichen Teil dieser Studie. Im Punkt 7.2 ist eine Minimalvariante ausgewiesen, durch die als erstes die Ableitung des Regenwassers der Dorfstraße gewährleistet wird.

Es ist erforderlich diese Maßnahme so schnell wie möglich zu beginnen, um die angespannte Lage bei Regen in Mühlenbeck zu entschärfen.

Außerdem soll gegenüber der Gartenstraße ein Entwässerungsgraben in das Cambeer Moor gebaut werden, um dort das anfallende Wasser abzuleiten.

Für diese Maßnahmen sind ca.3000,00 € erforderlich.

Zur Untersuchung des Zustandes der vorh. Rohrleitung in der Gartenstraße soll eine Kamerabefahrung durchgeführt werden. Für diese Maßnahme sind 3.000,00 € einzuplanen.

Die Gesamtmaßnahme soll mittels Fördermitteln in den nächsten Jahren realisiert werden.

Bei diesen Ausgaben handelt es sich gemäß § 52 KV M/V um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.63000.94100.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus allgemeinen Rücklagen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertreter beschließen entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.000,00 €.

 

Frau Fröse / Bauamt  wird die erforderlichen Fördermittelanträge erarbeiten und

diese werden auf der nächsten Gemeindevertretersitzung zur Beschlußfassung

vorgelegt .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keineMitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           5

Davon stimmberechtigt:                                      5

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0