Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 04. Februar  2002 empfiehlt das Innenministerium M -V den Kommunen  den Erlaß neuer Wasser – Bodenverbandssatzungen, die die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist von Seiten des Amtes Stralendorf ein vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden.

Aufgrund der Rückwirkung zum 01.01.2002 ist die Satzung durch die Rechtsaufsichtbehörde zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser – und Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       5

Davon stimmberechtigt:                                                  5

Ja-Stimmen:                                                                  5

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0