Sitzung: 24.10.2002 Gemeindevertretung Schossin
Vorlage: 2002/SCH/039
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 04. Februar 2002 empfiehlt das Innenministerium M -V den
Kommunen den Erlaß neuer Wasser –
Bodenverbandssatzungen, die die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte
berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist von Seiten des Amtes Stralendorf ein
vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und mit der Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden.
Aufgrund der Rückwirkung zum 01.01.2002 ist die Satzung
durch die Rechtsaufsichtbehörde zu genehmigen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schossin
beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser – und Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0