Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf beabsichtigt den Bereich des MI 4-Gebietes planungsrechtlich neu zu regeln. Von der ursprünglichen Absicht der Durchmischung und der Festsetzung von Flächen für Stellplätze wird zukünftig abgesehen. Es handelt sich um eine Fläche innerhalb der bebauten Ortslage. In der relevanten Umgebung sind überwiegend dem Wohnen dienende Gebäude und eine Einrichtung des Pflege- und betreuten Wohnens vorhanden. Die bisher als Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzten Flächen werden als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt.

Die Gemeinde Stralendorf stellt den Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung auf. Die Fläche gehört zum Siedlungskörper der Gemeinde und ein Ausufern in den Außenbereich erfolgt nicht. Die rückwärtige Bebauungstiefe der bereits vorhandenen Bebauung wird durch die geplante Erweiterung der baulichen Anlagen nicht überschritten.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren anzugeben, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet. Dies soll mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zeitnah erfolgen.

Von einer frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Beschlussvorschlag:

1.             Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf fasst den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Am Amt“.

 

2.             Das Plangebiet befindet sich südlich der Dorfstraße, Landesstraße und wird begrenzt durch:

im Norden:        durch die Dorfstraße,

im Osten:          durch das Gebäude Dorfstraße Nr. 20,

im Süden          durch den Park,

im Westen:       durch das Gebäude Dorfstraße Nr. 26.

Die Dorfstraße ist gleichzeitig die Landesstraße L 042.

 

3.             Das Planungsziel besteht in der Festsetzung des allgemeinen Wohngebietes. Es ist Ziel Wohngrundstücke über eine private Erschließungsfläche verkehrlich anzubinden. Eine durchgängige fußläufige Verbindung zum Park soll gesichert werden. Die verkehrliche Anbindung des Grundstücks Dorfstraße Nr. 26 ist gleichzeitig zu regeln. Eine grünordnerische Einbindung in den Ortsbereich ist vorgesehen.

 

4.             Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.             Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

6.             Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      1

Ungültige Stimmen:                                          -