Sitzung: 23.02.2017 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2017/STR/511
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf beabsichtigt den Bereich des MI 4-Gebietes
planungsrechtlich neu zu regeln. Von der ursprünglichen Absicht der
Durchmischung und der Festsetzung von Flächen für Stellplätze wird zukünftig
abgesehen. Es handelt sich um eine Fläche innerhalb der bebauten Ortslage. In
der relevanten Umgebung sind überwiegend dem Wohnen dienende Gebäude und eine Einrichtung
des Pflege- und betreuten Wohnens vorhanden. Die bisher als Mischgebiet nach §
6 BauNVO festgesetzten Flächen werden als allgemeines Wohngebiet nach § 4
BauNVO festgesetzt.
Die Gemeinde Stralendorf stellt den Bebauungsplan als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der
Innenentwicklung auf. Die Fläche gehört zum Siedlungskörper der Gemeinde und
ein Ausufern in den Außenbereich erfolgt nicht. Die rückwärtige Bebauungstiefe
der bereits vorhandenen Bebauung wird durch die geplante Erweiterung der
baulichen Anlagen nicht überschritten.
Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 wird
nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist bei der
Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren anzugeben, wo
sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die
Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, sofern
keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB
stattfindet. Dies soll mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
zeitnah erfolgen.
Von
einer frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
abgesehen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf fasst den Beschluss über die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Am Amt“.
2.
Das Plangebiet befindet sich südlich
der Dorfstraße, Landesstraße und wird begrenzt durch:
im
Norden: durch die Dorfstraße,
im
Osten: durch das Gebäude
Dorfstraße Nr. 20,
im
Süden durch den Park,
im
Westen: durch das Gebäude Dorfstraße
Nr. 26.
Die
Dorfstraße ist gleichzeitig die Landesstraße L 042.
3.
Das Planungsziel besteht in der
Festsetzung des allgemeinen Wohngebietes. Es ist Ziel Wohngrundstücke über eine
private Erschließungsfläche verkehrlich anzubinden. Eine durchgängige
fußläufige Verbindung zum Park soll gesichert werden. Die verkehrliche
Anbindung des Grundstücks Dorfstraße Nr. 26 ist gleichzeitig zu regeln. Eine
grünordnerische Einbindung in den Ortsbereich ist vorgesehen.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
5.
Der
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
6.
Bei
der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3
Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten
Frist zur Planung äußern kann. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -