Beschluss: zurückgestellt

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Durch den Austritt aus dem Zweckverband Schweriner Umland ist laut § 11 eine Ausgleichsverpflichtung bzw. Mitbenutzungsentgelt durch die Gemeinde an den Zweckverband zu entrichten.  Es liegen zwei Varianten vor.

 

Mit Stand 22.12.1998  wurde  auf der Grundlage der durch den ZVSN übergebene Unterlagen und Abstimmungen eine Bilanzverlust des ZVSN, bei Austritt der Gemeinde, zum 31.12.1998 in Höhe von 300.000,00  DM ermittelt. Die Vertragsparteien sind sich einig, daß dieser Bilanzverlust Grundlage zur Berechnung der Ausgleichszahlung ist .

 

Variante 1 :

Es wird eine Ausgleichszahlung für einen  Zeitraum von 5 Jahren vereinbart. Der Betrag in Höhe von 1.500.000,00 DM ist in einer Summe zum 31.03.2000 fällig .

 

Variante 2 :

Es wird eine Ausgleichszahlung für einen Zeitraum von 3 Jahren vereinbart. Der Betrag in Höhe von 900.000,00 DM  ist in einer Summe  zum 31.03.2000 fällig .

 

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertrtetung Pampow entscheidet sich für die Ausgleichverpflichtung

 

            Variante  1                                            Variante  2

 

 

 

            Beschluß wird vertagt