Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Durch den
Austritt aus dem Zweckverband Schweriner Umland ist laut § 11 eine
Ausgleichsverpflichtung bzw. Mitbenutzungsentgelt durch die Gemeinde an den
Zweckverband zu entrichten. Es liegen
zwei Varianten vor.
Mit Stand
22.12.1998 wurde auf der Grundlage der durch den ZVSN
übergebene Unterlagen und Abstimmungen eine Bilanzverlust des ZVSN, bei
Austritt der Gemeinde, zum 31.12.1998 in Höhe von 300.000,00 DM ermittelt. Die Vertragsparteien sind sich
einig, daß dieser Bilanzverlust Grundlage zur Berechnung der Ausgleichszahlung
ist .
Variante
1 :
Es wird
eine Ausgleichszahlung für einen
Zeitraum von 5 Jahren vereinbart. Der Betrag in Höhe von 1.500.000,00 DM
ist in einer Summe zum 31.03.2000 fällig .
Variante 2
:
Es wird
eine Ausgleichszahlung für einen Zeitraum von 3 Jahren vereinbart. Der Betrag
in Höhe von 900.000,00 DM ist in einer
Summe zum 31.03.2000 fällig .
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertrtetung Pampow entscheidet sich für die Ausgleichverpflichtung
Variante 1 Variante 2
Beschluß wird vertagt