Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Zu diesem Tagesordnungspunkt als Gast anwesend ist Herr Mahnel.

Herr Mahnel informiert die Anwesenden zur vorliegenden Satzung, verliest einige Stellungnahmen und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter.

Herr Mahnel schlägt vor, die Trauf- und Firsthöhe auf ein Höchstmaß festzulegen. Die Gemeindevertretung einigt sich auf eine Traufhöhe von 4 m und einer Firsthöhe von 8,50 m.

 

Nach eingehender Beratung wird der Satzungsbeschluss entsprechend ergänzt, um so Kosten für andere Anwohner auszuschließen.

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen hat das Verfahren zur 1. Änderung der Satzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Holthusen am Wiesenweg geführt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 11.11.2014 bis zum 12.12.2014 vorgenommen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde vorgenommen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgte.

 

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Es ergeben sich:

-    zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

-    teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

-    nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben.

 

Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zur Bewertung eingegangen. Abwägungsrelevant ist dabei insbesondere die  Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Gemeinde Holthusen schließt sich nicht den Anforderungen des Landkreises zur Aufstellung einer Entwicklungssatzung an. Auch sieht die Gemeinde Holthusen die Ergänzungssatzung als geeignetes Instrument an, das Baurecht auf dem Grundstück zu sichern. Da der Anschluss an öffentliche Wege gegeben ist, wird diese Vorgehensweise gewählt. Die Gemeinde entscheidet sich somit gegen die Empfehlung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. In Bezug auf die Belange der Landeshauptstadt Schwerin vertritt die Gemeinde die Auffassung, dass Belange der Raumordnung und gemeindenachbarliche Belange durch die Ergänzung der Wohnbebauung um ein Grundstück nicht berührt sind.

 

Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB notwendig. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt diese Satzung in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Holthusen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.   
    Es ergeben sich:

-    zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

-    teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

-    nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Holthusen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen die Satzung der Gemeinde Holthusen über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung für einen Teilbereich der Ortslage Holthusen am Wiesenweg, als Satzung.    

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

-    in südlicher Richtung durch Anschluss an die Bebauung,

-    in östlicher Richtung durch Anschluss an die Bebauung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ergänzung:

 

Diese Satzung wird erst rechtskräftig bekannt gemacht, wenn der Vertrag zur Übernahme, der Kosten für Ver- und Entsorgung sowie der verkehrsrechtlichen Erschließung geschlossen sind.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        7

Davon stimmberechtigt:                                               7

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      1

Ungültige Stimmen:                                          -