Sitzung: 20.02.2017 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2017/HOL/471
Zu diesem Tagesordnungspunkt als Gast anwesend ist
Herr Mahnel.
Herr Mahnel informiert die Anwesenden zur
vorliegenden Satzung, verliest einige Stellungnahmen und beantwortet die Fragen
der Gemeindevertreter.
Herr Mahnel schlägt vor, die Trauf- und Firsthöhe
auf ein Höchstmaß festzulegen. Die Gemeindevertretung einigt sich auf eine
Traufhöhe von 4 m und einer Firsthöhe von 8,50 m.
Nach eingehender Beratung wird der Satzungsbeschluss
entsprechend ergänzt, um so Kosten für andere Anwohner auszuschließen.
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen hat
das Verfahren zur 1. Änderung der Satzung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Holthusen am Wiesenweg
geführt.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 11.11.2014 bis zum 12.12.2014 vorgenommen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde
vorgenommen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgte.
Im Ergebnis des
Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange.
Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
-
nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Stellungnahmen der
Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben.
Die Abwägungsvorschläge zu
den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu
entscheiden.
Sachverhalt:
Im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens sind Stellungnahmen von Behörden und Trägern
öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zur Bewertung eingegangen.
Abwägungsrelevant ist dabei insbesondere die Stellungnahme des
Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Gemeinde Holthusen schließt sich nicht den
Anforderungen des Landkreises zur Aufstellung einer Entwicklungssatzung an.
Auch sieht die Gemeinde Holthusen die Ergänzungssatzung als geeignetes
Instrument an, das Baurecht auf dem Grundstück zu sichern. Da der Anschluss an
öffentliche Wege gegeben ist, wird diese Vorgehensweise gewählt. Die Gemeinde
entscheidet sich somit gegen die Empfehlung des Landkreises
Ludwigslust-Parchim. In Bezug auf die Belange der Landeshauptstadt Schwerin
vertritt die Gemeinde die Auffassung, dass Belange der Raumordnung und
gemeindenachbarliche Belange durch die Ergänzung der Wohnbebauung um ein
Grundstück nicht berührt sind.
Die Planunterlagen sind um
die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der
Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Um
das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss gemäß § 10
Abs. 1 BauGB notwendig. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß
Hauptsatzung tritt diese Satzung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
- Die während der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Holthusen
unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der
Öffentlichkeit lagen nicht vor.
Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
-
nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Den
Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Holthusen
zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
- Das Amt
Stralendorf wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben
haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis
zu setzen.
- Auf Grund des §
34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen die Satzung der Gemeinde
Holthusen über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung für
einen Teilbereich der Ortslage Holthusen am Wiesenweg, als Satzung.
Der
Geltungsbereich wird begrenzt:
-
in
südlicher Richtung durch Anschluss an die Bebauung,
-
in
östlicher Richtung durch Anschluss an die Bebauung.
- Die Begründung
wird gebilligt.
Das
Amt Stralendorf wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der
Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Ergänzung:
Diese
Satzung wird erst rechtskräftig bekannt gemacht, wenn der Vertrag zur
Übernahme, der Kosten für Ver- und Entsorgung sowie der verkehrsrechtlichen
Erschließung geschlossen sind.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -