Sitzung: 28.02.2017 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2017/SCH/168
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Schossin zum 31. Dezember 2012 i.d.F. vom
12.11.2015 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2017/SCH/169).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
30.08.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 zu empfehlen.
Der Bürgermeister unterliegt dem Mitwirkungsverbot
nach § 24 KV M-V.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin entlastet den Bürgermeister für das
Haushaltjahr 2012
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten,
den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während
der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter
einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Weiß
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -