Sitzung: 19.12.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/498
Herr Bosselmann informiert die Anwesenden zur
vorliegenden Beschlussvorlage und erläutert die erfolgte Vorgehensweise.
Sach- und Rechtslage:
Für die Kita der Gemeinde Wittenförden sollten am 11.04.2016 um 10 Uhr
Entgeltverhandlungen stattfinden. Durch den Landkreis ist es versäumt worden,
die Gemeinde rechtzeitig zu beteiligen, so dass es bisher noch nicht zur
Herstellung des Einvernehmens gekommen ist. Durch den Landkreis wurde ein neuer
Termin zur Durchführung einer Entgeltverhandlung am 18.01.2017 mitgeteilt
(Anlage 2).
Bis zu dieser Entgeltverhandlung
behalten die seit dem 01.01.2016 bestehenden Entgelte in der Kita Wittenförden ihre Gültigkeit.
Zahlungen des Landkreises erfolgen in gleicher Höhe. Sollte an diesem Termin ein Einvernehmen
zwischen den 3 beteiligten Partnern erzielt werden, kann das Entgelt frühestes
ab 01.02.2017 geändert werden.
Seitens des Amtes wurden nur die alten Kita-Beiträge an die Diakonie
gezahlt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die
in der Anlage 1 enthaltenen Entgelte Rückwirkend zum 01.08.2016
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Neuverhandlungen
am 18.01.2017 kann es zu Veränderungen an dem Verhandlungsergebnis von April
2016 kommen. Aus diesem Grunde können derzeit keine Aussagen über die Höhe der
tatsächlichen Entgelte gemacht werden.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
6
Ungültige Stimmen:
-