Sitzung: 19.12.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/496
Sach- und Rechtslage:
Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden
wurde durch die Mitgliederversammlung am 27.08.2016 der stellvertretende
Wehrführer neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der
Zustimmung der Gemeindevertretung. Der Gewählte wird zum Ehrenbeamten ernannt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des
Kameraden Frank
Noffke zum stellvertretenden
Gemeindewehrführer.
Der bisherige stellvertretende Wehrführer, Norbert Otte,
ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Der Bürgermeister beruft den
Kameraden Frank Noffke als stellvertretenden Gemeindewehrführer mit Wirkung vom
19.12.2016 für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind
eingestellt.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-