Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden wurde durch die Mitgliederversammlung am 27.08.2016 der stellvertretende Wehrführer neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Der Gewählte wird zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden Frank Noffke  zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.

 

Der bisherige stellvertretende Wehrführer, Norbert Otte, ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Der Bürgermeister beruft den Kameraden Frank Noffke als stellvertretenden Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 19.12.2016 für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel sind eingestellt.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               13

Ja-Stimmen:                                                    13

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -