Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

In der Gemeinde befindet sich der Generationen-Natur-Erlebnis-Spielpark im Bau. Für den 1. Bauabschnitt wurden für das HH- Jahr 2016 Ausgaben i. H. v. 60.000,00 € geplant. Nach jetzigem Stand sind Kosten i. H. v. 92.500,00 € entstanden, dies sind Mehrausgaben i. H. v. 32.500,00 €.

Es handelt sich hier um überplanmäßige Auszahlungen.

Nach § 50 S. 1 KV M- V sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln von Gewerbesteuermehreinnahmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßigen Auszahlungen  für den Bau des Generationen-Natur-Erlebnis-Spielparks i. H. v. 32.500,00 €.

 

Finanzielle Auswirkungen

32.500,00 € Mehrauszahlungen und Zunahme des Anlagevermögens in gleicher Höhe

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei