Sitzung: 19.12.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/495
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde befindet sich der
Generationen-Natur-Erlebnis-Spielpark im Bau. Für den 1. Bauabschnitt wurden für
das HH- Jahr 2016 Ausgaben i. H. v. 60.000,00 € geplant. Nach jetzigem Stand
sind Kosten i. H. v. 92.500,00 € entstanden, dies sind Mehrausgaben i. H. v.
32.500,00 €.
Es handelt sich hier um überplanmäßige Auszahlungen.
Nach § 50 S. 1 KV M- V sind überplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen
ist in diesem Fall gegeben. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln von Gewerbesteuermehreinnahmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach-
und Rechtslage die überplanmäßigen Auszahlungen
für den Bau des Generationen-Natur-Erlebnis-Spielparks i. H. v.
32.500,00 €.
Finanzielle Auswirkungen
32.500,00 € Mehrauszahlungen
und Zunahme des Anlagevermögens in gleicher Höhe
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei