Sitzung: 19.12.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/492
Herr Eberhardt und Herr Borgwardt informieren
ausführlich zur vorliegenden Haushaltssatzung und beantworten die Fragen der
Anwesenden.
Herr Dr. Pracht informiert aus der
CDU-Fraktionssitzung und erklärt, dass diese den Beschluss der vorliegenden
Haushaltssatzung empfiehlt.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V besteht
für die Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu
erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und
beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.
Die Haushaltssatzung ist genehmigungsfrei.
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss der Gemeinde
Wittenförden haben über den Entwurf des Haushaltsplanes beraten und empfehlen
der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu
beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.
Die näheren Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die
Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-