Sitzung: 19.12.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/493
Herr Dr. Pracht informiert, dass die CDU-Fraktion
über die vorliegende Änderung der Hauptsatzung beraten hat.
Herr Dr. Pracht stellt im Namen der CDU-Fraktion den
Antrag, die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung dahingehend zu ändern,
dass nicht nur die stellv. sachkundigen Einwohner sondern auch die stellv.
Bürgermeister eine Sitzungsgeld bzw. eine Aufwandsentschädigung bekommen.
Weiterhin sollen für alle ehrenamtlich Tätigen die
Höchstsätze lt. Entschädigungsverordnung gelten.
Der Antrag der CDU-Fraktion wird mit 1 Enthaltung, 2
Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Novellierung der Verordnung über die Entschädigung der in
den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen
(Entschädigungsverordnung – EntschVO M- V; vom 04. Mai 2016) besteht nunmehr
für die benannten Körperschaften die Möglichkeit, von höheren Entschädigungen
für die ehrenamtlich Tätigen (Stellvertreter und sachkundige Einwohner)
Gebrauch zu machen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Anpassung der bislang
bestehenden Regelungen in der Hauptsatzung.
Weiterhin bedarf es der Anpassung der öffentlichen Bekanntmachung in
Bezug auf die angegebene Internetadresse.
Da die Bekanntmachungsvorschriften geändert werden, ist die neue
Hauptsatzung genehmigungspflichtig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die 1.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel sind im
Haushalt 2017 eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon
stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen:
-