Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Herr Dr. Pracht informiert, dass die CDU-Fraktion über die vorliegende Änderung der Hauptsatzung beraten hat.

 

Herr Dr. Pracht stellt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass nicht nur die stellv. sachkundigen Einwohner sondern auch die stellv. Bürgermeister eine Sitzungsgeld bzw. eine Aufwandsentschädigung bekommen.

Weiterhin sollen für alle ehrenamtlich Tätigen die Höchstsätze lt. Entschädigungsverordnung gelten.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion wird mit 1 Enthaltung, 2 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund der Novellierung der Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M- V; vom 04. Mai 2016) besteht nunmehr für die benannten Körperschaften die Möglichkeit, von höheren Entschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen (Stellvertreter und sachkundige Einwohner) Gebrauch zu machen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Anpassung der bislang bestehenden Regelungen in der Hauptsatzung.

 

Weiterhin bedarf es der Anpassung der öffentlichen Bekanntmachung in Bezug auf die angegebene Internetadresse.

 

Da die Bekanntmachungsvorschriften geändert werden, ist die neue Hauptsatzung genehmigungspflichtig.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Mittel sind im Haushalt 2017 eingeplant.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               13

Ja-Stimmen:                                                    11

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      2

Ungültige Stimmen:                                          -