Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Bosselmann informiert die Anwesenden zur vorliegenden Beschlussvorlage.

 

Mit dem Ziel der Zukunftssicherung, wurde von der Gemeinde Grambow der Beschluss gefasst, sich mit der Gemeinde Wittenförden zusammen zu schließen.

 

Die Haushalte der Gemeinden wurden geprüft. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die fusionierte Gemeinde einen ausgeglichenen Haushalt haben wird.

 

Mit der 1994 durchgeführten Kreisgebietsreform wurden die heutigen Grenzen der Kreise gezogen, die die beiden Gemeinden getrennt haben. Die von den Gemeinden Grambow und Wittenförden bis dahin geführten engen Beziehungen wurden durch diese Trennung empfindlich gestört, sind trotzdem aber immer weiter geführt worden.

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat bereits seine Unterstützung und Zusicherung in dieser Sache signalisiert. Was der Landkreis Nordwestmecklenburg hierzu sagt, steht noch aus.

Sollte vom Landkreis Nordwestmecklenburg in dieser Sache eine Negativbescheinigung kommen, ist in der weiteren Instanz das Innenministerium gefragt.

 

 

Sach- und Rechtslage:

 

Mit dem Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde mit Zukunft“ und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Handlungsrahmen für die Gestaltung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen geschaffen.

 

Um sowohl der Gemeinde Grambow als auch der Gemeinde Wittenförden langfristig die finanzielle Selbstverwaltung zu sichern und somit die Handlungsfähigkeit für die Erfüllung der Pflicht- und freiwilligen Aufgaben zu erhalten, ist die Fusion der beiden Gemeinden sinnvoll.

 

Zudem verbindet die beiden Gemeinden ein über Jahrhunderte währendes Zusammengehörigkeitsgefühl ihrer Einwohner.

Mit der Anfang der 90-iger Jahre gezogenen Kreisgrenze wurden die beiden Gemeinden getrennt und dieses Zusammenleben beschädigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung strebt die Fusion mit der Gemeinde Grambow und den Verbleib im Landkreis Ludwigslust-Parchim an.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fusionsverhandlungen mit der Gemeinde Grambow aufzunehmen und alle erforderlichen Maßnahmen für die Fusion einzuleiten.

 

  1. Die Einwohner sind in Form einer Einwohnerversammlung zu beteiligen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               13

Ja-Stimmen:                                                    13

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -