Sitzung: 19.12.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/491
Herr Bosselmann informiert die Anwesenden zur
vorliegenden Beschlussvorlage.
Mit dem Ziel der Zukunftssicherung, wurde von der
Gemeinde Grambow der Beschluss gefasst, sich mit der Gemeinde Wittenförden
zusammen zu schließen.
Die Haushalte der Gemeinden wurden geprüft. Im
Ergebnis kann festgehalten werden, dass die fusionierte Gemeinde einen
ausgeglichenen Haushalt haben wird.
Mit der 1994 durchgeführten Kreisgebietsreform
wurden die heutigen Grenzen der Kreise gezogen, die die beiden Gemeinden
getrennt haben. Die von den Gemeinden Grambow und Wittenförden bis dahin
geführten engen Beziehungen wurden durch diese Trennung empfindlich gestört,
sind trotzdem aber immer weiter geführt worden.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat bereits seine
Unterstützung und Zusicherung in dieser Sache signalisiert. Was der Landkreis
Nordwestmecklenburg hierzu sagt, steht noch aus.
Sollte vom Landkreis Nordwestmecklenburg in dieser
Sache eine Negativbescheinigung kommen, ist in der weiteren Instanz das
Innenministerium gefragt.
Sach- und Rechtslage:
Mit dem Gesetz zur Einführung
eines Leitbildes „Gemeinde mit Zukunft“ und zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen
Handlungsrahmen für die Gestaltung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen
geschaffen.
Um sowohl der Gemeinde Grambow
als auch der Gemeinde Wittenförden langfristig die finanzielle Selbstverwaltung
zu sichern und somit die Handlungsfähigkeit für die Erfüllung der Pflicht- und
freiwilligen Aufgaben zu erhalten, ist die Fusion der beiden Gemeinden
sinnvoll.
Zudem verbindet die beiden
Gemeinden ein über Jahrhunderte währendes Zusammengehörigkeitsgefühl ihrer
Einwohner.
Mit der Anfang der 90-iger
Jahre gezogenen Kreisgrenze wurden die beiden Gemeinden getrennt und dieses
Zusammenleben beschädigt.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung strebt die Fusion
mit der Gemeinde Grambow und den Verbleib im Landkreis Ludwigslust-Parchim
an.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Fusionsverhandlungen mit der Gemeinde Grambow aufzunehmen und alle
erforderlichen Maßnahmen für die Fusion einzuleiten.
- Die Einwohner sind in Form einer
Einwohnerversammlung zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-