Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 04.
Februar 2002 empfiehlt das
Innenministerium M-V den Kommunen den
Erlaß neuer Wasser – und Bodenverbandssatzungen, die die Rechtssprechung der
Verwaltungsgerichte berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang ist von
Seiten des Amtes Stralendorf ein vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und
mit der Rechtsaufssichtsbehörde des
Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden .
Aufgrund der Rückwirkung zum
01.01.2002 ist die Satzung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow
beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser – und Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0