Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die
Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung
die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe
anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß §
61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und
öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den
Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 13.09.2002. Der Bürgermeister unterliegt
lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24
KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen
nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll mit den
Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow
beschließt auf Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2001, die über – und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2001 und bestätigt die Entlastung
des Bürgermeisters .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Hartwig Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen:, 0
Ungültige Stimmen: 0