Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf ist
Rechtsträger der Haupt- und Realschule Stralendorf. Für die Grundschule
Stralendorf ist das Amt Stralendorf der Schulträger.
Zukünftig ist die
hauswirtschaftliche Trennung noch wichtiger , da die im Jahre 2002
fertiggestellte Zweifeldsporthalle auch in Trägerschaft des Amtes ist . Die
Beibehaltung der Trennung der Trägerschaft ist unzweckmäßig und
unwirtschaftlich .
Die Gemeinde Stralendorf faßte
am 13.12.2001 folgenden Beschluß “Die Gemeinde Stralendorf überträgt die
Trägerschaft der Haupt und – Realsschule zum 01.01.2003 dem Amt Stralendorf”.
Der zuständige Mitarbeiter des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Herr Podewski teilte
mündlich mit, dass alle Gemeinden, die Schüler an diese Schule entsenden,
ebenso einen Beschluß zur Übertragung der Trägerschaft zu fassen haben. Nur mit
Beschlußfassung sind Sie im Amtsausschuss in allen Angelegenheiten der Haupt
–und Realschule auch stimmberechtigt.
Weitere rechtliche Bestimmungen
entnehmen Sie den Anlagen .
Anlage 1: Auszüge aus dem Schulgesetz
Anlage 2: Arbeitspapier Übernahme Haupt – und Realschule
Stralendorf
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Pampow beschließt die Übertragung der Trägerschaft
der Haupt- und Realschule Stralendorf zum 01.01.2003 auf das Amt Stralendorf.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 11
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0