Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am  18.03.1999 hat die Gemeindevertretung die Aufstellung des o.g. B – Planes beschlossen. Am 10.10. 2001 wurde bereits ein Entwurfs – und Auslegungsbeschluß dazu gefaßt. Durch eine schwere Erkrankung der Planerin wurden die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt . Die Gemeinde war gezwungen ein anderes Planungsbüro mit der Erarbeitung zu beauftragen. Die neuen Unterlagen liegen jetzt vor einschließlich Begründung und Umweltbericht. In der Weiterführung müssen diese nach Entwurfsbeschluß ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden .

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Der Beschluß Nr.  2001 /WAR/ 055 vom 10.10.2001

Wird aufgehoben .

 

2.                   Die nunmehr vorgelegten Unterlagen, Satzung und Begründung des B – Planes

“Sport – und Freizeitanlage Warsow” werden als Satzungsentwurf beschlossen .

 

3.                   Die Unterlagen sind entsprechend Hauptsatzung auszulegen und die TÖP sind

zu beteiligen .

 

Das Bauamt / Herr Dr. Ziesche bitte die Unterlagen vom Planungsbüro zwecks

Ausgleichpflanzungen prüfen .

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0