Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 18.03.1999 hat die Gemeindevertretung die
Aufstellung des o.g. B – Planes beschlossen. Am 10.10. 2001 wurde bereits ein
Entwurfs – und Auslegungsbeschluß dazu gefaßt. Durch eine schwere Erkrankung
der Planerin wurden die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt . Die Gemeinde
war gezwungen ein anderes Planungsbüro mit der Erarbeitung zu beauftragen. Die
neuen Unterlagen liegen jetzt vor einschließlich Begründung und Umweltbericht.
In der Weiterführung müssen diese nach Entwurfsbeschluß ausgelegt und die
Träger öffentlicher Belange beteiligt werden .
Beschlussvorschlag:
1.
Der Beschluß Nr. 2001 /WAR/ 055
vom 10.10.2001
Wird aufgehoben .
2.
Die nunmehr vorgelegten Unterlagen, Satzung und Begründung des B – Planes
“Sport – und Freizeitanlage
Warsow” werden als Satzungsentwurf beschlossen .
3.
Die Unterlagen sind entsprechend Hauptsatzung auszulegen und die TÖP sind
zu beteiligen .
Das Bauamt / Herr Dr. Ziesche bitte die Unterlagen
vom Planungsbüro zwecks
Ausgleichpflanzungen prüfen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0