Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Herr Evers , 1. Stellv. Bürgermeister übernimmt die Leitung der Sitzung und erläutert die

Beschlußvorlage .

Er dankt der Bürgemeisterin Frau Buller für die Haushaltsführung 2001 , die ohne Beanstandungen  durch die Rechnungsprüfung, geführt wurde.

 

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 13.09.2002. Der Bürgermeisterin unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen.

Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses  die Jahresrechnung 2001, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2001 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind,

nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                                                    Frau Gisela Buller

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0