Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss der Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom 24.05.2016 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht inkl. des Prüfungsvermerk und des Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

 

Die Bilanzsumme beträgt                                                                        2.267.678,13 EUR

Das Jahresergebnis beträgt vor Veränderung der Rücklagen                       - 78.459,02 EUR

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

inkl. des Ergebnisvortrags aus dem Haushaltsvorjahr beträgt                      - 71.499,80 EUR

 

Der Liquiditätsbestand beträgt zum 31.12.2013                                             90.977,65 EUR

 

Die pro-Kopf-Verschuldung (Investitionskredite) beträgt zum 31.12.2013                       105,66 EUR

 

Der Haushaltsausgleich ist nicht gegeben. Die Gemeinde verpflichtet sich im Finanzplanungszeitraum den Jahresfehlbetrag auszugleichen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2013 i.d.F. 24.05.2016 zu empfehlen

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom 24.05.2016 mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        6

Davon stimmberechtigt:                                               6

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -