Sitzung: 20.10.2016 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WAR/369
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom
24.05.2016 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht inkl. des Prüfungsvermerk und des
Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt 2.267.678,13 EUR
Das Jahresergebnis beträgt vor Veränderung der Rücklagen - 78.459,02 EUR
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
inkl. des Ergebnisvortrags aus dem Haushaltsvorjahr
beträgt - 71.499,80 EUR
Der Liquiditätsbestand beträgt zum 31.12.2013 90.977,65 EUR
Die pro-Kopf-Verschuldung (Investitionskredite) beträgt
zum 31.12.2013 105,66
EUR
Der Haushaltsausgleich ist nicht gegeben. Die Gemeinde
verpflichtet sich im Finanzplanungszeitraum den Jahresfehlbetrag auszugleichen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
22.09.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2013 i.d.F. 24.05.2016
zu empfehlen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow stellt den
vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der
Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom 24.05.2016 mit den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten,
den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während
der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter
einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -