Sitzung: 18.10.2016 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2016/ZÜL/150
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Zülow zum 31.Dezember 2013 i.d.F. vom
10.05.2016 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2016/ZÜL/146).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
22.09.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 zu empfehlen.
Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht dem
Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen
Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen
und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow entlastet den Bürgermeister
für das Haushaltjahr 2013.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Die
aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -