Sitzung: 18.10.2016 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/ZÜL/146
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Zülow zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom
10.05.2016 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht inkl. des Prüfungsvermerk und des
Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt 595.049,56 Euro
Das Jahresergebnis beträgt vor/nach Veränderung der
Rücklagen 13.421,41 Euro
Die Finanzrechnung weist für 2013 einen
Finanzmittelüberschuss aus von 130.852,87 Euro
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Im Haushalt 2013 wurden für das wesentliche Produkt
„Brandschutz“ folgende Ziele im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossen:
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und eines
optimalen Brandschutzes durch Prävention und Intervention, bedarfsgerechte
Gewährleistung technischer
Hilfeleistungen im Einzugsbereich der Feuerwehren
Die Ziele für das Jahr 2013 konnten aufgrund der veränderten
Rahmenbedingungen nicht erreicht werden. Die Gemeinde schloss auf der Sitzung
19.11.2013 den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur
Sicherstellung des Brandschutzes mit der Gemeinde Stralendorf.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
22.09.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Zülow zum 31. Dezember 2013 i.d.F. 10.05.2016 zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der
Gemeinde Zülow zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom 10.05.2016 mit den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -