Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden ändert den Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der heutigen Anforderungen. Für den Flächennutzungsplan wurde das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Gemeinde Wittenförden hat Zielsetzungen für die weitere bauliche und sonstige Entwicklung im Gemeindegebiet für Teilbereiche mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit abgestimmt. Die Gemeinde Wittenförden hat Stellungnahmen erhalten, die sie ausgewertet hat und den Abwägungs-beschluss hierzu gefasst. Unter Beachtung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen ergibt sich maßgeblich, dass die Konzentrationszone, die als Sondergebiet für Biogas nach § 11 BauNVO im Flächennutzungsplan dargestellt war, entfällt und lediglich eine Konzentrationszone für privilegierte Anlagen nach § 35 BauGB der Prüfung unterzogen wird. Hierzu wird das erneute Beteiligungsverfahren durchgeführt (Teilbereich 1).

 

Für den Teilbereich 2 (Ergänzungssatzung Rogahner Straße) wurden die Flächen generalisiert dargestellt und lediglich Flächen wie mit der Satzung umgrenzt berücksichtigt.

 

Für die übrigen Teilflächen ergeben sich keine Änderungen.

 

Die gemeindenachbarliche Abstimmung mit der Landeshauptstadt Schwerin wurde geführt. Gemäß Erörterung geht die Gemeinde davon aus, dass 70 Wohneinheiten noch umsetzbar sind. Die abschließenden Stellungnahmen hierzu werden im Beteiligungsverfahren eingeholt und ausgewertet, insbesondere die Stellungnahme der Landeshauptstadt Schwerin und des Amtes für Raumordnung und Landesplanung. Der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung wurde in der vorgelegten Form nicht gefolgt, da aus Sicht der Gemeinde eine Eigenbedarfsentwicklung in größerem Umfange, so wie dargestellt, besteht.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden für 6 Teilbereiche und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Wittenförden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Erarbeitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Wittenförden sind im Haushaltsplan (Produktkonto 09/511.5625) enthalten.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      1

Ungültige Stimmen:                                          -

 

Anlage

Geltungsbereich

Planzeichnung

Begründung