Sitzung: 26.09.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/490
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden ändert den Flächennutzungsplan
unter Berücksichtigung der heutigen Anforderungen. Für den Flächennutzungsplan
wurde das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Gemeinde
Wittenförden hat Zielsetzungen für die weitere bauliche und sonstige
Entwicklung im Gemeindegebiet für Teilbereiche mit Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit abgestimmt. Die Gemeinde
Wittenförden hat Stellungnahmen erhalten, die sie ausgewertet hat und den
Abwägungs-beschluss hierzu gefasst. Unter Beachtung der eingegangenen
Anregungen und Stellungnahmen ergibt sich maßgeblich, dass die
Konzentrationszone, die als Sondergebiet für Biogas nach § 11 BauNVO im
Flächennutzungsplan dargestellt war, entfällt und lediglich eine
Konzentrationszone für privilegierte Anlagen nach § 35 BauGB der Prüfung
unterzogen wird. Hierzu wird das erneute Beteiligungsverfahren durchgeführt
(Teilbereich 1).
Für den Teilbereich 2 (Ergänzungssatzung Rogahner
Straße) wurden die Flächen generalisiert dargestellt und lediglich Flächen wie
mit der Satzung umgrenzt berücksichtigt.
Für die übrigen Teilflächen ergeben sich keine
Änderungen.
Die gemeindenachbarliche Abstimmung mit der
Landeshauptstadt Schwerin wurde geführt. Gemäß Erörterung geht die Gemeinde
davon aus, dass 70 Wohneinheiten noch umsetzbar sind. Die abschließenden
Stellungnahmen hierzu werden im Beteiligungsverfahren eingeholt und
ausgewertet, insbesondere die Stellungnahme der Landeshauptstadt Schwerin und
des Amtes für Raumordnung und Landesplanung. Der Stellungnahme des Amtes für
Raumordnung und Landesplanung wurde in der vorgelegten Form nicht gefolgt, da
aus Sicht der Gemeinde eine Eigenbedarfsentwicklung in größerem Umfange, so wie
dargestellt, besteht.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden für 6 Teilbereiche und der
Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht
sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung der
Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb
der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Wittenförden deren
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erarbeitung
der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Wittenförden sind im Haushaltsplan
(Produktkonto 09/511.5625) enthalten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
-
Anlage
Geltungsbereich
Planzeichnung
Begründung