Sitzung: 26.09.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/487
Zu diesem Tagesordnungspunkt als Gast anwesend ist
Herr Mahnel vom Planungsbüro.
Herr Mahnel informiert die Anwesenden zur
vorliegenden Ergänzungssatzung und beantwortet deren Fragen.
Von Seiten der Gemeindevertretung wird angefragt,
wie es mit den notariellen Beurkundungen der Grundstückskäufe aussieht.
Herr Bosselmann informiert, dass 1 Bauherr bereits
gekauft hat und der Baubeginn kurz bevor steht.
Der 2 Bauherr hat Anfang November den Notartermin
und der 3. Bauherr wollte noch die heutige Sitzung abwarten.
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat in
ihrer Sitzung 23.05.2016 den Beschluss
zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „ Schulgarten“ gefasst. Der
Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht. Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden in der Sitzung am 23.05.2016 gebilligte und
zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung „Schulgarten“ mit der
zugehörigen Begründung lagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
und Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.07.2016 bis zum
08.08.2016 im Amt Stralendorf öffentlich
aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen
Auslegung informiert. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
haben ihre Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine Stellungnahme von
der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.
Die Gemeinde Wittenförden hat die im Planverfahren
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Das Verfahren wurde nach den Vorgaben des
Baugesetzbuches durchgeführt. Die Planunterlagen wurden um die Ergebnisse der
Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer
erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss soll die
Ergänzungssatzung
„Schulgarten“ der
Gemeinde Wittenförden in Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter
Beachtung des Abwägungsgebotes
mit
folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage) dargestellt, geprüft. Es
ergeben sich:
-
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
Stellungnahmen
-
nicht zu berücksichtigende Anregungen und
Stellungnahmen.
Den
Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde
Wittenförden zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Das
Amt Stralendorf wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw.
Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
3. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die
Ergänzungssatzung
„ Schulgarten“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB bestehend der
Planzeichnung Teil A und dem Textteil B einschließlich Begründung als Satzung.
4. Die
Begründung wird gebilligt.
5. Der
Beschluss der Ergänzungssatzung durch die Gemeindevertretung ist gemäß § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-