Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Zu diesem Tagesordnungspunkt als Gast anwesend ist Herr Mahnel vom Planungsbüro.

Herr Mahnel informiert die Anwesenden zur vorliegenden Ergänzungssatzung und beantwortet deren Fragen.

 

Von Seiten der Gemeindevertretung wird angefragt, wie es mit den notariellen Beurkundungen der Grundstückskäufe aussieht.

Herr Bosselmann informiert, dass 1 Bauherr bereits gekauft hat und der Baubeginn kurz bevor steht.

Der 2 Bauherr hat Anfang November den Notartermin und der 3. Bauherr wollte noch die heutige Sitzung abwarten.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat in ihrer Sitzung 23.05.2016  den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „ Schulgarten“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden  in der Sitzung am 23.05.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung „Schulgarten“ mit der zugehörigen Begründung lagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.07.2016 bis zum 08.08.2016  im Amt Stralendorf öffentlich aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine Stellungnahme von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.

 

Die Gemeinde Wittenförden hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.

 

Das Verfahren wurde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt. Die Planunterlagen wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss soll die Ergänzungssatzung

 „Schulgarten“ der Gemeinde Wittenförden in Kraft gesetzt werden.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter Beachtung des Abwägungsgebotes

mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-         zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-         teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-         nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Wittenförden zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.     Das Amt Stralendorf wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die

Ergänzungssatzung „ Schulgarten“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB bestehend der Planzeichnung Teil A und dem Textteil B einschließlich Begründung als Satzung.

 

4.     Die Begründung wird gebilligt.

 

5.     Der Beschluss der Ergänzungssatzung durch die Gemeindevertretung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -