Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom 19.05.2016 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

 

Die Bilanzsumme beträgt                                                                     15.627.794,95 TEUR

Der Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt                        630.978,20 TEUR

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

inkl. des Ergebnisvortrags aus dem Haushaltsvorjahr beträgt                   1.433.326,09 TEUR

 

Der Liquiditätsbestand beträgt zum 31.12.2013                                        2.108.769,93 TEUR

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Die pro-Kopf-Verschuldung beträgt zum 31.12.2013                                            317,54 EUR

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Wittenförden zum 31. Dezember 2013 i.d.F. 19.05.2016 zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom 19.05.2016 mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -