Sitzung: 26.09.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/485
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom
19.05.2016 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt
15.627.794,95 TEUR
Der Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 630.978,20 TEUR
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
inkl. des Ergebnisvortrags aus dem Haushaltsvorjahr
beträgt 1.433.326,09 TEUR
Der Liquiditätsbestand beträgt zum 31.12.2013 2.108.769,93 TEUR
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Die pro-Kopf-Verschuldung beträgt zum 31.12.2013 317,54 EUR
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 22.09.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Wittenförden zum 31. Dezember 2013 i.d.F.
19.05.2016 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden stellt
den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss
der Gemeinde Wittenförden zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom 19.05.2016 mit den
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-