Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss der Gemeinde Stralendorf zum 31. Dezember 2012 i.d.F. vom 08.10.2015 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht inkl. des Prüfungsvermerk und des Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

 

Die Bilanzsumme beträgt                                                                                 5.725 TEUR

Das Jahresergebnis beträgt vor/nach Veränderung der Rücklagen                        261 TEUR

 

Der Liquiditätsbestand beträgt zum 31.12.2012                                                    766 TEUR

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Die pro-Kopf-Verschuldung beträgt zum 31.12.2012                                             366 EUR

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stralendorf zum 31. Dezember 2012 i.d.F. 08.10.2015 zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stralendorf zum 31. Dezember 2012 i.d.F. vom 08.10.2015 mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -