Sitzung: 15.09.2016 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/HOL/460
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen hat den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 für 3 Teilbereiche gefasst. Der Teilbereich 1
schließt sich unmittelbar nördlich an das Gelände der Feuerwehr an und
erstreckt sich bis zum Beginn der Stallanlagen des Landwirtschaftsbetriebes.
Die übrigen Teilflächen schließen sich dran an.
Der Freiraum zwischen Ortslage und
Landwirtschaftsbetrieb, der Teilbereich 1, soll zunächst entwickelt
werden. Die Gemeindevertretung führt das
Aufstellungsverfahren für den 1. Teilbereich unter dem Titel „Bebauungsplan Nr.
10.1 der Gemeinde Holthusen“ fort.
Die Gemeinde hat in Abstimmung mit dem Amt
Stralendorf die Zielsetzungen weiter entwickelt und die Abstimmung mit dem Amt
für Raumordnung und Landesplanung und dem Landkreis geführt. Dies war eine
Vorgabe im Aufstellungsbeschluss. Die Durchführung des Verfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplanes als Verfahren der Innenentwicklung ist nicht
geeignet. Unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse der Behörden und
Stellen (Amt für Raumordnung und Landesplanung und Landkreis) wird der
Bebauungsplan Nr. 10.1 aufgestellt. Das städtebauliche Konzept dient als Abstimmungsgrundlage
für die Erörterung mit der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden. Der Bereich zwischen der
Feuerwehr und den vorhandenen landwirtschaftlichen Anlagen wurde entsprechend
überplant. Die Ziele des Bebauungsplanes sollen frühzeitig auf der Grundlage
des städtebaulichen Konzeptes abgestimmt werden. Innerhalb des Konzeptes sind
allgemeine Wohngebiete vorgesehen. Als wesentliche Nutzung wird innerhalb des
Plangebietes die Errichtung der Kita planungsrechtlich vorbereitet.
Das Aufstellungsverfahren wird im zweistufigen
Verfahren durchgeführt. Die Teilfläche 1, der Bebauungsplan Nr. 10.1, wird als
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Holthusen billigt die vorgelegten Vorentwürfe der Satzung über
den Bebauungsplan Nr. 10.1 der Gemeinde Holthusen für den Ortskernbereich
in Holthusen.
- Das Plangebiet befindet
sich östlich der K 62 und wird durch die Bahn begrenzt.
Es wird wie
folgt begrenzt:
- Im Norden: durch Flächen des Landwirtschaftsbetriebes
(derzeit noch genutzte Stallanlagen),
- Im Osten: durch Bahnanlagen,
- Im Westen: durch die K 62,
- Im Süden: durch die Schmiedestraße bzw. rückwärtige Bebauung an
der Schmiedestraße.
- Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind frühzeitig zu
beteiligen (§ 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB).
- Die Planungsabsichten sind
mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
- Der Bebauungsplan ist aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Gemeinde
entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -