Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 für  3 Teilbereiche gefasst. Der Teilbereich 1 schließt sich unmittelbar nördlich an das Gelände der Feuerwehr an und erstreckt sich bis zum Beginn der Stallanlagen des Landwirtschaftsbetriebes. Die übrigen Teilflächen schließen sich dran an.

 

Der Freiraum zwischen Ortslage und Landwirtschaftsbetrieb, der Teilbereich 1, soll zunächst entwickelt werden.  Die Gemeindevertretung führt das Aufstellungsverfahren für den 1. Teilbereich unter dem Titel „Bebauungsplan Nr. 10.1 der Gemeinde Holthusen“ fort.

 

Die Gemeinde hat in Abstimmung mit dem Amt Stralendorf die Zielsetzungen weiter entwickelt und die Abstimmung mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung und dem Landkreis geführt. Dies war eine Vorgabe im Aufstellungsbeschluss. Die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes als Verfahren der Innenentwicklung ist nicht geeignet. Unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse der Behörden und Stellen (Amt für Raumordnung und Landesplanung und Landkreis) wird der Bebauungsplan Nr. 10.1 aufgestellt. Das städtebauliche Konzept dient als Abstimmungsgrundlage für die Erörterung mit der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden. Der Bereich zwischen der Feuerwehr und den vorhandenen landwirtschaftlichen Anlagen wurde entsprechend überplant. Die Ziele des Bebauungsplanes sollen frühzeitig auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes abgestimmt werden. Innerhalb des Konzeptes sind allgemeine Wohngebiete vorgesehen. Als wesentliche Nutzung wird innerhalb des Plangebietes die Errichtung der Kita planungsrechtlich vorbereitet. 

 

Das Aufstellungsverfahren wird im zweistufigen Verfahren durchgeführt. Die Teilfläche 1, der Bebauungsplan Nr. 10.1, wird als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen billigt die vorgelegten Vorentwürfe der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10.1 der Gemeinde Holthusen für den Ortskernbereich in Holthusen.

 

  1. Das Plangebiet befindet sich östlich der K 62 und wird durch die Bahn begrenzt.

Es wird wie folgt begrenzt:

-       Im Norden: durch Flächen des Landwirtschaftsbetriebes (derzeit noch genutzte Stallanlagen),

-       Im Osten:               durch Bahnanlagen,

-       Im Westen:             durch die K 62,

-       Im Süden:              durch die Schmiedestraße bzw. rückwärtige Bebauung an der Schmiedestraße. 

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind frühzeitig zu beteiligen (§ 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Gemeinde entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        7

Davon stimmberechtigt:                                               7

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -