Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen hat am 18.12.1998 eine Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Holthusen beschlossen, welche die Übertragung der Reinigungspflicht der in der geschlossenen Ortslage gelegenen Straßen und Wege regelt.

 

Die Satzung wurde überarbeitet und mit der Recht- und Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim abgestimmt. Gegen den vorliegenden Satzungsentwurf (siehe Anlage) bestehen von Seiten der Recht- und Kommunalaufsicht, keine Bedenken.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Holthusen. Die Satzung wird der Recht- und Kommunalaufsicht zur Kenntnis angezeigt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        7

Davon stimmberechtigt:                                               7

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 1

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -