Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow hat auf ihrer Sitzung am 08.06.2016 den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des o. g. B- Plans gemäß § 13 BauGB gefasst.

 

Die Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 07.07.2016 bis einschließlich 08.08.2016 im Amt Stralendorf, Fachbereich III Baurecht öffentlich aus.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die zugehörige Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitanlage Warsow“ in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Warsow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Warsow zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage.

 

2.         Das Amt Stralendorf wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitfläche Warsow“ gem. § 13 BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.         Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitanlage Warsow“ durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die 1. Änderung mit Plan und Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Planungskosten trägt der Sportverein.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -