Sitzung: 08.09.2016 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WAR/368
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Warsow hat auf ihrer Sitzung am 08.06.2016 den Aufstellungs-,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des o. g. B- Plans gemäß
§ 13 BauGB gefasst.
Die
Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
07.07.2016 bis einschließlich 08.08.2016 im Amt
Stralendorf, Fachbereich III Baurecht öffentlich aus.
Während
der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der
Öffentlichkeit zur Planung abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die Zusammenfassung und die
Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die
Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Planunterlagen sind um
die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen.
Die Satzungsunterlagen
bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die
zugehörige Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die
Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung
der Planunterlagen.
Mit Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans
„Sport- und Freizeitanlage Warsow“ in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
und den Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die
Gemeinde Warsow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis,
wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Stellungnahmen der
Öffentlichkeit lagen nicht vor.
Den Abwägungsvorschlag und das
Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Warsow zu Eigen und ist Bestandteil
des Beschlusses. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend
der Anlage.
2.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen
erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die 1.
Änderung des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitfläche Warsow“ gem. § 13 BauGB
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitanlage Warsow“ durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die 1. Änderung mit Plan und Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten trägt der
Sportverein.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -