Beschluss: zurückgestellt

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow zahlt seit dem 01.04.2010 für jeden neugeborenen Einwohner eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Höhe von 250,00 €. 

 

Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate (150,00 €) ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat. Bedingung für den Erhalt der zweiten Rate (100,00 €) ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt und mindestens die darauf folgenden 12 Monate den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat.

 

Der Bürgermeister möchte folgendes ergänzen:

 

Ab Geburt 2 Jahre rückwirkend, hat der Erziehungsberechtigte Zeit die Beihilfe zu beantragen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, dass ab Geburt des Neugeborenen 2 Jahre rückwirkend die Beihilfe zur Erstausstattung i.H.v. 250,00 € beantragt werden kann.  

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt wird jedes Jahr eine entsprechende Summe in dem Produktkonto 05.111.5599 bereitgestellt.