Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow zahlt seit dem 01.04.2010 für jeden
neugeborenen Einwohner eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Höhe von
250,00 €.
Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate (150,00 €)
ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der
Geburt den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat. Bedingung für den Erhalt
der zweiten Rate (100,00 €) ist, dass der Erziehungsberechtigte mit dem
Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt und mindestens die darauf folgenden 12
Monate den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pampow hat.
Der Bürgermeister möchte folgendes ergänzen:
Ab Geburt 2 Jahre rückwirkend, hat der
Erziehungsberechtigte Zeit die Beihilfe zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage, dass ab Geburt des Neugeborenen 2 Jahre rückwirkend
die Beihilfe zur Erstausstattung i.H.v. 250,00 € beantragt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt wird jedes Jahr eine
entsprechende Summe in dem Produktkonto 05.111.5599 bereitgestellt.