Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Einzelheiten sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen. Der 1. Nachtragshaushalt ist von Seiten der Kommunalaufsicht aufgrund der Verpflichtungsermächtigung genehmigungspflichtig.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2002 mit seinen Anlagen. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer, über den günstigsten Umschuldungskredit zu entscheiden.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0