Sitzung: 26.09.2002 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja Stimmen
Vorlage: 2002/STR/153
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter
und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante
Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im
laufenden Haushalt, ist gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V notwendig
einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Einzelheiten sind den
beiliegenden Anlagen zu entnehmen. Der 1. Nachtragshaushalt ist von Seiten der
Kommunalaufsicht aufgrund der Verpflichtungsermächtigung genehmigungspflichtig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Stralendorf beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den 1.
Nachtragshaushalt 2002 mit seinen Anlagen. Der Bürgermeister wird beauftragt,
in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer, über den günstigsten Umschuldungskredit zu
entscheiden.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0