Sitzung: 26.09.2002 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja Stimmen
Vorlage: 2002/STR/150
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 04. Februar
2002 empfiehlt das Innenministerium M-V den Kommunen den Erlaß neuer Wasser-
und Bodenverbandssatzungen, die die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte
berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist von Seiten des Amtes Stralendorf ein
vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und mit der Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden. Aufgrund der Rückwirkung zum
01.01.2002 ist die Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See / Obere
Sude.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0