Sitzung: 26.09.2002 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 7 Ja Stimmen 1 Stimmenthaltung
Vorlage: 2002/STR/146
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der Schaffung eines großen Industriegeländes “ Göhrener Tannen”, der Stadt Schwerin, hat die Gemeindevertretung mit dem BeschlußNr. 2001/STR/078 vom 22.03.2001 bereits ihre grundsätzliche Zustimmung zur Aufwertung des Siebendörfer Moores als Ausgleichsfläche für das genannte Industriegebiet gegeben. Am 20.02.2002 hat das Umweltamt der Stadt Schwerin und das Planungsbüro IBS die Revitalisierungsziele des Moores in Pampow nochmals vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurde auf mögliche Gefahren durch die Gemeindevertreter hingewiesen wie z.B. Überflutung von Kellern in Pampow und Rogahn, Bestandsgefährdung der Deponiestraße usw.. Zu diesen angesprochenen Problemen konnte noch keine konkrete Auskunft gegeben werden. Der zustimmende Beschluß der Gemeindevertretung sollte deshalb an Bedingungen geknüpft werden . Diesen in Pampow beschlossenen Bedingungen schließt sich die Gemeindevertretung Stralendorf an.
Beschlussvorschlag:
Unter den Bedingungen :
1.
Es ist mit der Vorbereitung zur Umgestaltung der Wasserverhältnisse im
Siebendörfer Moor ein hydrogeologisches Gutachten zu erarbeiten mit dem
Nachweis, daß nach der umfangreichen Vernässung von Moorflächen die
Wohngrundstücke in der Ortslage Pampow und landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich des Grabens A nicht nachteilig beeinflußt werden .Es sind die
Befürchtungen von Grundstückseigentümern der Gemeinde unwiderruflich und nachweisbar
auszuräumen, daß nach der geplanten Vernässung umfangreicher Flächen im
Siebendörfer Moor kein Grundwasser in Kellern auftreten kann.
Andernfalls werden die dadurch entstandenen Schäden voll ersetzt.
2.
Es sind die Staurechte der beiden Stauanlagen im Graben A aufzuheben, um
einen ungehinderten Wasserabfluß im Hauptvorfluter für die Ortslage der
Gemeinde Pampow und den anliegenden landwirtschaftlichen Nutzungsflächen
ganzjährig zu sichern.
3.
Um im oberen Bereich des Grabens A den Wasserstand zu senken, ist der
vorhandene Rohrleitungsabschnitt am Kleintierfriedhof rückzubauen.
4.
Falls durch die Wiedervernässung von Teilflächen im Polder eine
landwirtschaftliche Nutzung stark erschwert bzw. nicht mehr möglich wird, sind
den jeweiligen Flächeneigentümern aus Mittel für Ausgleichsmaßnahmen die
Flächen abzukaufen.
5.
Für die nach der Vernässung entstandenen Erschwernisse bei der
Bewirtschaftung noch nutzbarer Flächen ist den Pächtern (Flächennutzer) aus
Mitteln für Ausgleichmaßnahmen ein Ausgleich zur Anschaffung spezieller Technik
zuzusichern.
6.
Der Bestand der Deponiestraße ist zu sichern .
stimmt die Gemeindevertretung folgenden Maßnahmen zu:
1. Die Gemeinde Stralendorf befürwortet grundsätzlich die Planungen zur Revitalisierung des Siebendörfer Moores. Diese Planungen stehen im Zusammenhang mit der Schaffung von naturschutzrelevanten Kompensationsflächen für Eingriffe in den Landschaftshaushalt (z. B. durch den B – Plan ”Industriepark Göhrener Tannen” in Schwerin).
2. Im Siebendörfer Moor können bei Bedarf
zukünftig auch Kompensationenflächen für die Gemeinde Stralendorf angerechnet
werden, wenn die aufgewerteten Flächen nicht bereits einem anderen Eingriff
zugeordnet sind oder einer anderen Zweckbestimmung unterliegen.
3. Die Gemeinde Stralendorf stellt die in
der Anlage näher bezeichneten Gemeindeflächen zur Realisierung der geplanten
Revitalisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Eingriff durch den B – Plan ”
Industriepark Göhrener Tannen” zur Verfügung. Die Gemeinde bleibt Eigentümer dieser
Flächen. Sie stimmt die Inhalte der neuen Pachtverträge für diese Flächen mit
dem Umweltamt der Landeshauptstadt Schwerin ab und sichert die
Naturschutzvorrang- und Kompensationsflächenfunktion dieser Fläche mit einer
Baulast ab. Diese Baulast kann nur mit Zustimmung der Stadt Schwerin, als
Untere Naturschutzbehörde, geändert werden.
4.
Bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Stralendorf werden die geplanten Kompensationsflächen im Siebendörfer Moor
gesondert ausgewiesen.
5.
Die Gemeinde Stralendorf unterstützt grundsätzlich die Beteiligung am
Moorschutzprogramm der Landesregierung sowie die Einleitung eines wasserrechtlichen Verfahrens
zur Vorbereitung konkreter Maßnahmen zur Revitalisierung des Siebendörfer
Moores.
6.
Die Stadt Schwerin unterstützt insbesondere den Pächter der meisten
Gemeindeflächen im Siebendörfer Moor, den Betrieb” GbR Gombert und Marquardt”,
indem ein Ausgleich für finanzielle Einbußen infolge einer extensiveren
Bewirtschaftung vermittelt wird und stellt in Rahmen verfügbarer Flächen auch
Ersatzflächen zur Verfügung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0