Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

1.

Die Gemeinde plant im OT Walsmühlen einen Spielplatz zu errichten. Es wurde eine freihändige Vergabe, mit 4 Angebotsanfragen, ausgeführt. 2 Anbieter (Klettermax & Spielplatz-Hammer) haben kein Angebot abgegeben. Nach Prüfung, durch das Amt Stralendorf, war der günstigste Bieter die 3. Firma (espas) mit einem Angebot i.H.v. 6.232,03 €. Der 4. Anbieter (Spielplatzgeräte Junior) hatte ein Angebot i.H.v. 9.575,34 € vorgelegt.

 

2.

Der Spielplatz im Postweg in Dümmer soll noch mit folgenden Geräten erweitert werden:

Eine Kleinkindschaukel (Sitzbox) und einer 4-sitzigen Wippe.

Auch hier wurden 4 Anbieter um eine Angebotsabgabe gebeten. Firma Spielplatzgeräte Junior i.H.v. 1.180,24 €, Firma Eibe i.H.v. 992,64 €, Firma Klettermax i.H.v. 949,62 € und Firma espas 672,23 €. Durch die Prüfung vom Amt Stralendorf, wurde sich für den günstigsten Anbieter (espas) i.H.v. 672,23 € entschieden.

 

3.

Seit dem Jahr 2014 ist eine Badeinsel für die Badestelle am Dümmer See geplant. In diesem Jahr soll sie nun gekauft werden. Es wurde eine freihändige Vergabe angestrebt. Durch die sehr spezielle Sachlage gibt es nicht viele Anbieter. Es wurde sich für den Anbieter Duwe & Partner entschieden. Dieser lag am günstigsten, i.H.v. 10.732,37 €.

Für die Badeinsel muss ein Bauantrag gestellt werden. Dieser wurde in der Kalenderwoche 26 beim Landkreis eingereicht.

 

Durch die Bildung eines Haushaltsrestes vom Jahr 2014 und auch vom Jahr 2015, liegt der Haushaltsansatz für 2016 bei 30.000,00 €. Somit reicht der Ansatz für die 3 Maßnahmen, mit einem Gesamtwert i.H.v. 17.636,63 €, aus.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Bestellung der Spielgeräte und der Badeinsel.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die anfallenden Kosten werden von dem Produktkonto 02/366/78522 gedeckt

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                    11

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -