Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Seitens der unteren Wasserbehörde im Fachdienst Gewässerschutz/Altlasten liegen Anträge vor zur Aufhebung von Trinkwasserschutzzonen. In Schossin betrifft das die Wasserversorgungsanlagen:

           

            Schossin - Gemeindeverwaltung

            Mühlenbeck - LPG Schossin

 

Die Begründung ist als Anlage beigefügt.

 

Beschluß:

Der Argumentation der unteren Wasserbehörde im Schreiben vom 03.02.2000 wird gefolgt. Die Gemeindevertretung bestätigt bzw. gibt ihr Einverständnis zur Aufhebung der o. g. Trinkwasserschutzzone.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           4

Davon stimmberechtigt:                                      4

Ja-Stimmen:                                                      4

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0