Sitzung: 13.04.2000 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/SCH/003
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Seitens
der unteren Wasserbehörde im Fachdienst Gewässerschutz/Altlasten liegen Anträge
vor zur Aufhebung von Trinkwasserschutzzonen. In Schossin betrifft das die
Wasserversorgungsanlagen:
Schossin - Gemeindeverwaltung
Mühlenbeck - LPG Schossin
Die
Begründung ist als Anlage beigefügt.
Beschluß:
Der
Argumentation der unteren Wasserbehörde im Schreiben vom 03.02.2000 wird
gefolgt. Die Gemeindevertretung bestätigt bzw. gibt ihr Einverständnis zur
Aufhebung der o. g. Trinkwasserschutzzone.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon
stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0