Sitzung: 18.07.2016 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/STR/503
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf hat
das Planverfahren im beschleunigtem Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB
durchgeführt. Die Öffentlichkeit konnte sich frühzeitig über die Inhalte der
Planung und über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen dieser Planung unterrichten und
Stellungnahmen zu den Inhalten in der Zeit vom 01.04.2016 bis zum 08.04 2016
abgeben.
Die
Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 12.04.2016 bis einschließlich 12.05.2016 im Amt Stralendorf, Fachbereich III Baurecht öffentlich
aus. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der
Öffentlichkeit zur Planung abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.04.2016 um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten.
Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Stellungnahmen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Stellungnahmen und
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen
Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit
zur Kenntnis genommen werden. Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge
zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten
und zu entscheiden. Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu
ergänzen.
Die Satzungsunterlagen
bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die
zugehörige Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die
Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung
der Planunterlagen. Die Begründung wurde maßgeblich um Klarstellungen zur
Überplanung einer untergeordneten Teilfläche des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 4 und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen ergänzt. Das
Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan wurde durch den Landkreis
Ludwigslust-Parchim bestätigt.
Mit Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan Nr. 4A Erweiterung der
Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Stralendorf unter
Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im
Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
lagen nicht vor.
Den Abwägungsvorschlag und das
Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Stralendorf zu Eigen und ist
Bestandteil des Beschlusses.
2.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen
erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der
Gemeinde Stralendorf den Bebauungsplan Nr. 4A Erweiterung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ begrenzt:
-
im Norden: durch das Grundstück Dorfstraße Nr. 30 (Amt Stralendorf) und die
vorhandene Baumreihe mit Weg in die Parkanlage,
-
im Osten: durch eine Parkanlage,
-
im Süden durch Wiesenflächen,
-
im Westen: durch die Dorfstraße (Landesstraße L042).
bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4.
Die Begründung wird gebilligt.
5.
Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4A durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten in Höhe von
ca. 11.000 € sind im Haushalt eingeplant.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -