Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf hat das Planverfahren im beschleunigtem Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit konnte sich frühzeitig über die Inhalte der Planung und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen dieser Planung unterrichten und Stellungnahmen zu den Inhalten in der Zeit vom 01.04.2016 bis zum 08.04 2016 abgeben.

 

Die Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.04.2016 bis einschließlich 12.05.2016 im Amt Stralendorf, Fachbereich III Baurecht öffentlich aus. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.04.2016 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die zugehörige Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Die Begründung wurde maßgeblich um Klarstellungen zur Überplanung einer untergeordneten Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen ergänzt. Das Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan wurde durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim bestätigt.

 

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt der  Bebauungsplan Nr. 4A Erweiterung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Stralendorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-     zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-     teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-     nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Stralendorf zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.         Das Amt Stralendorf wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.         Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf den Bebauungsplan Nr. 4A Erweiterung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ begrenzt:

-        im Norden:     durch das Grundstück Dorfstraße Nr. 30 (Amt Stralendorf) und die vorhandene Baumreihe mit Weg in die Parkanlage,

-        im Osten:       durch eine Parkanlage,

-        im Süden       durch Wiesenflächen,

-        im Westen:     durch die Dorfstraße (Landesstraße L042).

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.         Die Begründung wird gebilligt.

 

5.         Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4A durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Planungskosten in Höhe von ca. 11.000 € sind im Haushalt eingeplant.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 1

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -