Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 20 Ja Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Nach § 144 Abs. 1 i. V. mit § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat der Amtsausschuß die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden. Verweigert der Amtsausschuß die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 06.09.2002. Der Amtsvorsteher unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll mit den Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuß des Amtes Stralendorf beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2001, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2001 und bestätigt die

Entlastung des Amtsvorstehers.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   24

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   21

Davon stimmberechtigt:                                                              20

Ja-Stimmen:                                                                              20

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0