Sitzung: 30.09.2002 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 20 Ja Stimmen
Vorlage: 2002/AMT/044
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Nach § 144 Abs. 1 i. V. mit § 61 Abs. 3
Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat der Amtsausschuß die Jahresrechnung spätestens
bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und
gleichzeitig über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden. Verweigert
der Amtsausschuß die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus,
sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die
Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich
mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung
erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 06.09.2002. Der
Amtsvorsteher unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem
Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen
Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen
und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen. Das
Rechnungsprüfungsprotokoll mit den Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der
Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuß des Amtes Stralendorf beschließt auf
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2001, die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2001 und bestätigt die
Entlastung des Amtsvorstehers.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 24
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 21
Davon stimmberechtigt: 20
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen:
0