Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 20 Ja - Stimmen 1 Stimmenthaltung

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Ausgaben im Haushaltstitel 1.11000.71700 (Ordnungsamtsausgaben Tierheim) sind per 05.09.2002 um 395,12 € überschritten. Der Haushaltsansatz betrug 15.000,- € und wurde entsprechend dem Verbrauch im Vorjahr geplant. Für das letzte Jahresdrittel würden nach jetzigem Kenntnisstand noch ca. 7.000,- € benötigt. Die Kosten werden sich nicht reduzieren, da durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz eine höhere Wertigkeit entstanden ist. Alleine Maßnahmen der Gefahrenabwehr begründen nicht mehr nur die Aufnahme eines Fundtieres oder herrenlosen Tieres in ein Tierheim. Bei der Ausgabe von zusätzlich 7.000,- € handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.11000.71700. Diese Ausgaben erfolgen im Rahmen der Gefahrenabwehr im übertragenen Wirkungskreis. Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuß beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 7.000,- € entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   24

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   21

Davon stimmberechtigt:                                                              21

Ja-Stimmen:                                                                              20

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0