Sitzung: 30.09.2002 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 20 Ja - Stimmen 1 Stimmenthaltung
Vorlage: 2002/AMT/042
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Ausgaben im Haushaltstitel
1.11000.71700 (Ordnungsamtsausgaben Tierheim) sind per 05.09.2002 um 395,12 € überschritten.
Der Haushaltsansatz betrug 15.000,- € und wurde entsprechend dem Verbrauch im
Vorjahr geplant. Für das letzte Jahresdrittel würden nach jetzigem
Kenntnisstand noch ca. 7.000,- € benötigt. Die Kosten werden sich nicht
reduzieren, da durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz eine
höhere Wertigkeit entstanden ist. Alleine Maßnahmen der Gefahrenabwehr
begründen nicht mehr nur die Aufnahme eines Fundtieres oder herrenlosen Tieres
in ein Tierheim. Bei der Ausgabe von zusätzlich 7.000,- € handelt es sich um
eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.11000.71700. Diese
Ausgaben erfolgen im Rahmen der Gefahrenabwehr im übertragenen Wirkungskreis.
Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben
nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im
vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuß beschließt die
überplanmäßige Ausgabe von 7.000,- € entsprechend der Sach- und Rechtslage.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 24
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 21
Davon stimmberechtigt: 21
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0