Sitzung: 24.05.2016 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/ZÜL/149
Sach- und Rechtslage:
Durch
die Niederschlagswassersatzung des Zweckverbandes Grevesmühlen wird die
erlaubnisfreie Versickerung von unbelastetem und gering verschmutztem
Niederschlagswasser außerhalb von Trinkwasserschutzzonen im Verbandsgebiet für
bestimmte Gebiete festgelegt, vgl. § 32 Abs. 4 Landeswassergesetz.
Nach
Absprache zwischen dem Zweckverband und dem Bürgermeister der Gemeinde Zülow,
Volker Schulz, ist es der Wunsch der Gemeinde, die Ortslage Zülow in die
Niederschlagswassersatzung des Zweckverbandes aufzunehmen.
Vor
Aufnahme von Ortslagen in die Satzung erfolgt eine Prüfung der
Bodenverhältnisse zur Versickerungsfähigkeit.
Ein
vorliegendes Bodengutachten zur Baumaßnahme Abwasserentsorgung Zülow aus dem
Jahr 2000 weist entlang der Dorfstraße und am Dorfplatz auf bedingt
versickerungsfähige Bodenschichten sowie auf bindige Böden hin – eine
Versickerung ist demnach schwierig.
Der
Zweckverband betreibt in Zülow keinen Niederschlagswasserentwässerungskanal.
Laut Geografischem Informationssystem (GIS) des Zweckverbandes leiten elf
Grundstücke ihr Niederschlagswasser mit diversen Ableitungssystemen ab.
Weiterhin queren
drei
Gewässer II. Ordnung die Ortslage, so dass vermutlich weitere Grundstücke ihr
Niederschlagswasser unmittelbar ableiten.
Entgegen
des Bodengutachtens bestehen keine Schwierigkeiten mit Niederschlagswasser und
dessen Beseitigung bzw. Versickerung. Die Gemeinde Zülow beabsichtigt deshalb
die Wartung und Instandhaltung ihrer Anlagen selbständig und auf eigene
Rechnung und eigene Gefahr vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der
Sach- und Rechtslage die Aufnahme der Ortslage Zülow in die
Niederschlagswassersatzung des Zweckverbandes Grevesmühlen.
Finanzielle Auswirkungen
keine