Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Durch die Niederschlagswassersatzung des Zweckverbandes Grevesmühlen wird die erlaubnisfreie Versickerung von unbelastetem und gering verschmutztem Niederschlagswasser außerhalb von Trinkwasserschutzzonen im Verbandsgebiet für bestimmte Gebiete festgelegt, vgl. § 32 Abs. 4 Landeswassergesetz.

 

Nach Absprache zwischen dem Zweckverband und dem Bürgermeister der Gemeinde Zülow, Volker Schulz, ist es der Wunsch der Gemeinde, die Ortslage Zülow in die Niederschlagswassersatzung des Zweckverbandes aufzunehmen.

 

Vor Aufnahme von Ortslagen in die Satzung erfolgt eine Prüfung der Bodenverhältnisse zur Versickerungsfähigkeit.

 

Ein vorliegendes Bodengutachten zur Baumaßnahme Abwasserentsorgung Zülow aus dem Jahr 2000 weist entlang der Dorfstraße und am Dorfplatz auf bedingt versickerungsfähige Bodenschichten sowie auf bindige Böden hin – eine Versickerung ist demnach schwierig.

 

Der Zweckverband betreibt in Zülow keinen Niederschlagswasserentwässerungskanal. Laut Geografischem Informationssystem (GIS) des Zweckverbandes leiten elf Grundstücke ihr Niederschlagswasser mit diversen Ableitungssystemen ab. Weiterhin queren

drei Gewässer II. Ordnung die Ortslage, so dass vermutlich weitere Grundstücke ihr Niederschlagswasser unmittelbar ableiten.

 

Entgegen des Bodengutachtens bestehen keine Schwierigkeiten mit Niederschlagswasser und dessen Beseitigung bzw. Versickerung. Die Gemeinde Zülow beabsichtigt deshalb die Wartung und Instandhaltung ihrer Anlagen selbständig und auf eigene Rechnung und eigene Gefahr vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Aufnahme der Ortslage Zülow in die Niederschlagswassersatzung des Zweckverbandes Grevesmühlen.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine