Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Stellungnahme genommen und Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Ergebnis ergeben sich

-           zu berücksichtigende,

-           teilweise zu berücksichtigende,

-           nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Maßgeblich im Beteiligungsverfahren war die Klärung der Anforderungen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht und aus wasserrechtlicher Sicht. Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Standortanforderungen für Biogasanlagen hat sich die Gemeinde Wittenförden maßgeblich mit den Anforderungen der zuständigen Behörden beschäftigt und zusätzliche Stellungnahmen eingeholt.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich insbesondere zur Themenproblematik Biogas und zur Bebauung im Bebauungsplan Nr. 3 Anfragen und Hinweise ergeben. Die Gemeinde hat sich mit diesen Belangen auseinandergesetzt. Die Ausführungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zu Biogasanlagen führen dazu, dass die Gemeinde ausschließlich die Errichtung privilegierter Biogasanlagen zulässt.

 

Die Bebauung im Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Wittenförden ist im zugehörigen Bebauungsplan geregelt. Die Gemeinde trifft ihre Vorgaben für Flächennutzungen im Flächennutzungsplan, um die Grundzüge der baulichen und sonstigen Entwicklung darzustellen. Die Verfahren zur Aufstellung und Änderung verbindlicher Bauleitpläne laufen gesondert.

 

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.            Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach

§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde Wittenförden unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung  ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.             Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 0

Stimmenenthaltungen:                                      3

Ungültige Stimmen:                                          0