Sitzung: 23.05.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/474
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden hat das Beteiligungsverfahren
nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der 2. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden durchgeführt. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren
beteiligt. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Stellungnahme genommen und
Stellungnahmen abgegeben.
Im Ergebnis ergeben sich
- zu
berücksichtigende,
- teilweise
zu berücksichtigende,
- nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Maßgeblich im Beteiligungsverfahren war die Klärung der
Anforderungen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht und aus wasserrechtlicher
Sicht. Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Standortanforderungen für
Biogasanlagen hat sich die Gemeinde Wittenförden maßgeblich mit den
Anforderungen der zuständigen Behörden beschäftigt und zusätzliche
Stellungnahmen eingeholt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich
insbesondere zur Themenproblematik Biogas und zur Bebauung im Bebauungsplan Nr.
3 Anfragen und Hinweise ergeben. Die Gemeinde hat sich mit diesen Belangen
auseinandergesetzt. Die Ausführungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zu
Biogasanlagen führen dazu, dass die Gemeinde ausschließlich die Errichtung
privilegierter Biogasanlagen zulässt.
Die Bebauung im Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde
Wittenförden ist im zugehörigen Bebauungsplan geregelt. Die Gemeinde trifft
ihre Vorgaben für Flächennutzungen im Flächennutzungsplan, um die Grundzüge der
baulichen und sonstigen Entwicklung darzustellen. Die Verfahren zur Aufstellung
und Änderung verbindlicher Bauleitpläne laufen gesondert.
Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen
Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.
Beschlussvorschlag:
1.
Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den
Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
sowie die Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde
Wittenförden unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der
Abwägung ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von
diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 3
Ungültige Stimmen: 0