Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung auf dem Flurstück 132/8 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden (Schulgarten) wurde zur Erschließung eine Straße gebaut.

Entsprechend den Vorgaben der verbindlichen Bauleitplanung ist die Straße als öffentliche Mischverkehrsfläche zu widmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die straßenrechtliche Widmung einer Teilfläche des Flurstückes 132/8 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden entsprechend dem § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern ( StrWG9 vom 13.Januar 1993 (GVOBl.M-V, S.42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.Mai 2011 (GVOBl. M-V, S.323,324) gemäß nachfolgender Widmungsverfügung. Die Lage der Straßenfläche ist im Übersichtsplan  als Auszug aus der Satzung dargestellt. Die Widmungsverfügung und der Übersichtsplan sind Bestandteil des Beschlusses. Die Widmungsverfügung ist nach Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Widmungsverfügung mit Übersichtsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Widmungsverfügung:

 

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBI. M-V, S. 323, 324), verfügt die Gemeinde Wittenförden als Träger  der Straßenbaulast die Widmung einer Teilfläche des Flurstückes 132/8 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden für den öffentlichen Verkehr.

 

Gewidmet wird hiermit die nachfolgende, im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Wohnpark am Alten Schulgarten“ gelegene Straße (siehe Übersichtsplan und Luftbild mit Flurstücken als Anlage):

 

  1. Name der Straße: Schulgarten

 

  1. Lagebezeichnung: Gemarkung Wittenförden, Flur 2, Teilfläche aus Flurstück 132/8

 

  1. Festsetzungen

 

3.1.         Klassifizierung:

Die Straße ist eine Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V.

 

3.2.         Funktion:

Die Straße „Schulgarten“ dient der Erschließung anliegender Grundstücke an dieser Straße in der Gemeinde Wittenförden.  Die in der Satzung bezeichnete Verkehrsfläche befindet sich innerhalb des in Punkt 2 der Widmungsverfügung genannten Flurstückes und ist als Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 3,50 m  als Sackgasse mit Einmündung festgesetzt.

 

3.3.         Träger der Straßenbaulast:

Gemeinde Wittenförden

 

3.4.         Die Widmungsverfügung:

      Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt:

      keine Beschränkungen

 

Anlagen:

Anlage 1: Widmungsverfügung

Anlage 2: Übersichtsplan

Anlage 3: Luftbild mit Flurstücken

 

Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen Folgekosten in Höhe von ca. 150 € für die Anschaffung eines Straßenschildes. Die Mittel sind im Produktkonto 048201 eingestellt. 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 0

Stimmenenthaltungen:                                      0

Ungültige Stimmen:                                          0