Sitzung: 23.05.2016 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WIT/471
Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung auf dem
Flurstück 132/8 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden (Schulgarten) wurde
zur Erschließung eine Straße gebaut.
Entsprechend den Vorgaben der verbindlichen
Bauleitplanung ist die Straße als öffentliche Mischverkehrsfläche zu widmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die straßenrechtliche Widmung einer Teilfläche des Flurstückes 132/8
der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden entsprechend dem § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern ( StrWG9 vom 13.Januar 1993 (GVOBl.M-V,
S.42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.Mai 2011 (GVOBl.
M-V, S.323,324) gemäß nachfolgender Widmungsverfügung. Die Lage der
Straßenfläche ist im Übersichtsplan als
Auszug aus der Satzung dargestellt. Die Widmungsverfügung und der Übersichtsplan
sind Bestandteil des Beschlusses. Die Widmungsverfügung ist nach Hauptsatzung
der Gemeinde Wittenförden ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung
ist anzugeben, wo die Widmungsverfügung mit Übersichtsplan während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Widmungsverfügung:
Gemäß
§ 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG) vom 13. Januar
1993 (GVOBI. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.
Mai 2011 (GVOBI. M-V, S. 323, 324), verfügt die Gemeinde Wittenförden als
Träger der Straßenbaulast die Widmung
einer Teilfläche des Flurstückes 132/8 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden
für den öffentlichen Verkehr.
Gewidmet
wird hiermit die nachfolgende, im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung
„Wohnpark am Alten Schulgarten“ gelegene Straße (siehe Übersichtsplan und
Luftbild mit Flurstücken als Anlage):
- Name der Straße: Schulgarten
- Lagebezeichnung: Gemarkung Wittenförden, Flur 2, Teilfläche aus
Flurstück 132/8
- Festsetzungen
3.1.
Klassifizierung:
Die Straße ist eine Ortsstraße gemäß § 3
Nr. 3a StrWG M-V.
3.2.
Funktion:
Die Straße „Schulgarten“ dient der Erschließung
anliegender Grundstücke an dieser Straße in der Gemeinde Wittenförden. Die in der Satzung bezeichnete Verkehrsfläche
befindet sich innerhalb des in Punkt 2 der Widmungsverfügung
genannten Flurstückes und ist als Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 3,50
m als Sackgasse mit Einmündung
festgesetzt.
3.3.
Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Wittenförden
3.4.
Die Widmungsverfügung:
Die Widmung wird auf folgende
Benutzungsarten festgelegt:
keine Beschränkungen
Anlagen:
Anlage 1: Widmungsverfügung
Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 3: Luftbild mit Flurstücken
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Folgekosten
in Höhe von ca. 150 € für die Anschaffung eines Straßenschildes. Die Mittel
sind im Produktkonto 048201 eingestellt.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0