Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 04.
Februar 2002 empfiehlt das
Innenministerium M-V den Kommunen den
Erlaß neuer Wasser – und Bodenverbandssatzungen, die die Rechtssprechung der
Verwaltungsgerichte berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang ist von
Seiten des Amtes Stralendorf ein vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und
mit der Rechtsaufssichtsbehörde des
Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden .
Aufgrund der Rückwirkung zum
01.01.2002 ist die Satzung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser – und Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude .
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0