Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 04. Februar  2002 empfiehlt das Innenministerium  M-V den Kommunen den Erlaß neuer Wasser – und Bodenverbandssatzungen, die die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang ist von Seiten des Amtes Stralendorf ein vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und mit der Rechtsaufssichtsbehörde  des Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden .

Aufgrund der Rückwirkung zum 01.01.2002  ist die Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen .

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge  des Wasser – und Bodenverbandes  Schweriner  See / Obere Sude .

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0